Taxiunternehmen Gründung welche Voraussetzungen sind erforderlich?

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Folgende Voraussetzungen müssen Sie nachweisen, wenn Sie sich als Taxifahrer selbstständig machen möchten:

Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Taxiunternehmens: Um zu bestätigen, dass Sie die nötigen finanziellen Mittel für die Gründung eines Taxibetriebs besitzen, müssen Sie folgenden Nachweis erbringen: Eigenkapital von mindestens 2.250 Euro für Ihr erstes Fahrzeug sowie 1.250 Euro für jedes weitere Taxi.

Persönliche Zuverlässigkeit: Um Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen, fordert das zuständige Amt folgende Dokumente an:

ein persönliches Führungszeugniseinen Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie aus dem Gewerbezentralregister.

Hinweis: Wenn Sie bereits selbstständig sind, müssen Sie zusätzlich Unbedenklichkeitsbescheinigungen von folgenden Behörden einreichen: Finanzamt, Gemeinde, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft.

Fachliche Eignung: Es gibt zwei Möglichkeiten, um zu belegen, dass Sie fachlich geeignet sind, ein Taxiunternehmen zu gründen: Sie können entweder den Nachweis einer dreijährigen geschäftsführenden Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs erbringen oder eine Fachkundeprüfung bei Ihrer zuständigen IHK ablegen.

Taxischein: Sollten Sie selbst noch nicht als Taxifahrer tätig gewesen sein, können Sie trotzdem ein Taxiunternehmen gründen. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Prüfung für einen Taxischein ablegen. Ausnahme: Sie fahren nicht selbst, sondern übernehmen lediglich die Führung und Administration Ihres Taxiunternehmens. Wenn Sie selbst fahren möchten und sich auch selbst auf die Prüfung vorbereiten, kostet Sie der Taxiführerschein rund 100 Euro. Wenn Sie einen Vorbereitungskurs besuchen müssen, können weitere Kosten anfallen. Auskunft über die genaue Höhe erhalten Sie bei Ihrem zuständigen TÜV oder der jeweiligen Taxischule. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie 21 Jahre alt sein sowie ein Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Fachkundeprüfung zur Personenbeförderung

Folgende Themenkomplexe werden in der Fachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammern, behandelt und in schriftlicher sowie mündlicher Form geprüft:

Recht
Hier sollten Sie sich in folgenden Bereichen auskennen: Personenbeförderungsrecht, Gewerberecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Beförderungsvertragsrecht (Grundzüge), Handelsrecht und Steuerrecht.

Kaufmännische Verwaltung
In diesem Bereich geht es um die kaufmännische und finanzielle Führung Ihres Taxiunternehmens. Folgende Themen werden in der Prüfung abgefragt: Zahlungsverkehr, Kostenrechnung, Beförderungsentgelte und -bedingungen, Beförderungsdokumente, Buchführung sowie Versicherungswesen.

Straßenverkehrssicherheit
Wenn Sie ein Taxiunternehmen gründen wollen, werden Sie selbstverständlich auch im Bereich Straßenverkehrssicherheit geprüft. Dabei sollten Sie sich Wissen zur Verkehrssicherheit und zur Unfallverhütung aneignen. Außerdem sollten Sie als zukünftiger Taxiunternehmer Maßnahmen benennen können, die bei einem Unfall zu ergreifen sind.

Umweltschutz
Dieser Bereich behandelt die Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung Ihrer Fahrzeuge.

Grenzüberschreitender Verkehr
Für den Fall, dass Sie Personen über deutsche Grenzen hinaus befördern möchten, deckt die Fachkundeprüfung auch diesen Bereich ab. Folgende Themen sollten Sie beherrschen: die Grundzüge des Personenbeförderungsrechts, das im Verkehr der benachbarten Staaten gilt, Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die Bedeutung für den internationalen Taxi- und Mietwagenverkehr haben, sowie die Verwendung spezifischer Beförderungsdokumente

Du mußt über die notwendigen Konzessionen verfügen. Die werden ab und zu mal verkauft. Ob noch welche frei sind erfährst du bei der Stadtverwaltung. In der Regel, sind aber alle Konzessionen vergeben und du darfst dann keine Taxis betreiben. Alternative wäre die Gründung einer Mietwagenfirma. Goggle das mal.