Tattoos im Rettungsdienst?
Gibts hier Leute, die in Wien als Rettungssanitäter tätig sind und mir sagen können, in was für einem Ausmass sichtbare Tattoos in dieser Tätigkeit erlaubt bzw nicht erlaubt sind?
Hab schon von mehreren Seiten gehört, dass Tattoos erlaubt sind, solange man die anfangs damit verbundenen Hygiene-Vorschriften einhält und die Motive nicht anstössig oder politisch sind. Ab wann gilt denn ein tattoo als "gesellschaftlich akzeptabel"? (Bei Dingen die unter das verbotsgesetz fallen ist die Sache klar, aber alles weitere schaut mir eher nach Grauzone aus).
Hat jemand Erfahrungen damit gemacht? Wie sieht das bei den verschiedenen Organisationen aus (RK, MA70, ASBÖ...)? Wird sowas generel toleriert oder eher streng begutachtet?
(Da ich aus wien bin würden mir vorrangig Anrworten von österreichern interessieren, kann mir vorstellen dass die Gesetzeslage in Deutschland evtl etwas anders ist.)
4 Antworten
Ich hab Zivi beim ASBÖ921 gemacht und bin dann noch länger ehrenamtlich gefahren. Hab genug die Tattoos hatten. Da war von nem kleinen Motiv bis Sleeve übern ganzen Arm eigentlich alles dabei. Bei den privaten Organisationen scheint es komplett egal zu sein, bei der Gemeinde sind mir nie voll tatowierte aufgefallen (gab schon sanis mit tattoos aber halt nur wenige), wobei damals bei der MA70 der altersschnitt noch recht hoch war, also vielleicht lag es auch daran.
Nein aber das wird wohl auch immer auf den Vorgesetzten ankommen.
Ich hatte damals aber einen Zivikollegen der beide Arme vollständig tatowiert hatte, da war auch ein Schlagring drauf. Selbst der musste keine langärmligen Sachen tragen. Also dürfte das wirklich wenig Einfluss haben.
Ich hab noch einen Bekannten der bei der MA70 in der Verrechnung arbeitet, den könnte ich noch fragen. Allerdings erst im Februar oder März, weil ich den immer nur zum Fussball spielen sehe, keine Ahnung wann das wieder erlaubt ist.
Alles klar. Passt schon, du musst jetz nich unbedingt deinen Bekannten fragen ;) aber danke
Musste dieses Jahr im Sommer wegen eines Unfalles zweimal im Krankenhaus operiert werden und habe dabei festgestellt, dass beim Pflegepersonal Tattoos, auch gut sichtbare, sehr weit verbreitet sind.
In Deutschland, da stellt dies heutzutage in aller Regel keine Problematik mehr dar, eine direkte Gesetzeslage hierzu existiert in Deutschland auch nicht, es gibt maximal tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zum Thema Tattoos, welche allerdings rechtlich auch sehr umstritten sind, so hat das Bundesverfassungsgericht erst entschieden, dass es sogar für ein "Tattoo- Verbot" bei der Polizei eines förmliches Gesetzes bedarf, da dies einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, seien die bisherigen Regelungen keine ausreichende gesetzliche Grundlage für ein Verbot. Rettungsdienstpersonal ist in Deutschland in aller Regel kein Hoheitsträger, also kein Staatsangehöriger wie z.B. Beamte der Polizei es sind, wie es in Österreich konkret aussieht, dass weiß ich nicht. In Deutschland allerdings, da stellen Tätowierungen im Rettungsdienst heutzutage wie bereits erwähnt keine Problematik mehr dar, es gibt nur Motive die für Jedermann verboten sind und solche, die generell erlaubt sind. Auch in Sendungen über den deutschen RD, ist mittlerweile Rettungsdienstpersonal mit sichtbaren Tätowierungen beteiligt, siehe z.B. die aktuelle zweite Staffel der Sendung "Retter im Einsatz", Folgen sind auf YouTube zu finden. Da wirken ein Notfallsanitäter mit komplett tätowierten Armen und eine Rettungssanitäterin mit einem Unterarm- sowie einem Oberarmtattoo mit.
Mfg.
Danke für die Antwort. Das heisst (in deutschland zumindest) ist es gesetzlich nicht möglich, jemanden aufgrund seiner Tattoo-Motive zu kündigen/vom rettungsdienst auszuschliessen, ausser es handelt sich um verbotene Motive?
Exakt so ist es. Da das Rettungsdienstpersonal wie bereits in meiner Antwort erwähnt in Deutschland kein Hoheitsträger ist, greifen hier auch nicht die speziellen Vorgaben des Beamtenrechtes. Die auf das Personal des Rettungsdienstes anwendbaren, rettungsdienstspezifischen Gesetze, sind die Ausbildungsgesetze auf Bundesebene und die Rettungsdienstgesetze (RDG) der Länder, darin ist niergendswo ein "Tattoo- Verbot" enthalten, weil ein solches Verbot in Deutschland auf dieser Rechtsgrundlage wahrscheinlich auch unwirksam wäre. Entweder ist das entsprechende Motiv generell verboten, weil verfassungswidrig oder es ist für jeden Bürger erlaubt, dann auch für das Personal des Rettungsdienstes. Wie die Regelungen in Österreich konkret aussehen, dass weiß ich allerdings nicht. Mfg.
Ich denke aber, dass es in Österreich ganz ähnlich bzw. genauso aussieht, denn auch das österreichische Sanitätergesetz (SanG), enthält keine Vorschriften über Tätowierungen. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass es hier ein offizielles Verbot gibt, höchstens existiert soetwas in den Arbeitsverträgen von einzelnen Arbeitgebern, in Dienstanweisungen oder in Tarifverträgen. Ein generelles Verbot, ist dass dann aber in der Regel nicht sondern vielmehr zum Beispiel eine Vorgabe, in Einsätzen immer Kleidung mit langen Ärmeln tragen zu müssen. Mfg.
"In der Regel" bedeutet es gibt evtl in Einzelfällen auch Arbeitsverträge, in denen Regelungen zum Thema Tattoo aufgestellt werden und die einem bei Missachtung den job kosten können?
Ja, aber dass weiß man ja dann im Voraus. Falls es bei der Einstellung eine entsprechende, vertragliche Klausel gibt, dann weiß man ja schon vorher, ob es okay oder nicht okay ist. Wenn der Chef einem einstellt, dann ist man eingestellt. Mfg und frohe Weihnachten!.
Ich kann nur für NRW sprechen, und hier ist das unproblematisch.
War eine Zeitlang im Krankentransport tätig.
Und darüber hinaus.... die Leute die gerettet werden müssen, haben andere Probleme als deine Tattoos oder Piercings ;-)
Vielen Dank ;) Weisst du noch ob die tätowierten Kollegen von Vorgesetzten auf ihre tattoos angesprochen wurden oder ob sehr darauf geachtet wurde, was genau auf den Tattoos abgebildet war?