Tasse mit meiner Lieblingsband bedrucken lassen -> Urheberrecht?

3 Antworten

Das ist eigentlich kein Problem. Du kannst dir genauso auch im Copy-Shop ein Wandplakat mit dem Coca-Cola-Motiv drauf drucken lassen. Du darfst die Kopie aber nur privat nutzen. Das Stichwort lautet Privatkopie, § 53 Abs. 1 UrhG:

Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Und das Motiv auf eine Tasse drucken zu lassen, hat eine ähnliche Wirkung wie der Druck auf Papier. Das Motiv wird auf einen physischen Träger aufgebracht. Auf einen elektronischen Datenträger dürftest du das Motiv nicht ziehen lassen, das müsstest du eigenhändig erledigen.

Kurzum: Deinerseits ist das völlig legal. Auch wenn du die Tasse z. B. verschenken willst.

Spreadshirt ist da einfach sehr vorsichtig. Sie schreiben in den AGB in § 11:

(1) Übermittelt der Kunde ein eigenes Motiv oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber Spreadshirt, dass Text und Motiv frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde wird Spreadshirt von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde erstattet Spreadshirt alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.

Da die Designs der "einfachen" Kunden nicht im Shop erhältlich sind, sondern nur für die Bestellung des jeweiligen Kunden genutzt werden, gehe ich davon aus, dass Spreadshirt eine Inanspruchnahme als Störer vermeiden will. Wenn der Kunde z. B. Händer ist, 1000 Tassen mit Coca-Cola-Motiv bestellt und dann verkauft, könnte der Markeninhaber auf die Idee kommen, Spreadshirt abzumahnen, wenn diese als Hersteller der Ware benannt werden.

Ich gehe also davon aus, dass deine Tasse nicht beanstandet werden würde. Und falls doch, wird die Tasse einfach nicht gedruckt und du bekommst dein ggf. schon gezahltes Geld zurück.

P. S.:

Witzigerweise kommt man (oder zumindest ich gerade) im Bestellbereich wenn man auf den AGB-Link klickt auf eine Fehlerseite (about:blank#blocked).

Bild zum Beitrag

Die AGB sind also gar nicht wirksam einbezogen. Hat für diese Frage keine Relevanz, aber ich wollte es mal erwähnen ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist
 - (Internet, Gesetz, Bilder)

privat darfst du, teilw. machen aber druckereien probleme. Zwar ist es rechtlich ok, sie scheuen es aber doch oft


RuhrpottNiklas 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 13:00

Ah ok, danke dir, ich versuch das mal zu drucken.

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Für den privaten Gebrauch darfst du dir deine Tassen bedrucken, wie du willst.

Spreadshirt darf das aber nicht, weil die es gewerblich machen.