0,5j AEG auf 1,+j auftunen?

2 Antworten

Würdest du die Rechtslage wirklich kennen würdest du nicht fragen.

Der Besitz vollautomatischer Schusswaffen ist in Deutschland eine Straftat nach § 51 WaffG, eine Airsoft würde höchstwahrscheinlich unter Abs. 3 fallen. Geahndet wird dieser Absatz mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu 3 Jahren.

Selbst wenn die Airsoft nicht vollautomatisch ist bleibt es eine Straftat nach § 52 (3), das Strafmaß ist hierbei identisch.

Da du noch minderjährig bist wäre für dich selbst der Besitz einer S-AEG mit F im Fünfeck und Halbautomatik eine OWi gem. § 53 (1) Nr. 1, darauf steht ein Bußgeld von bis zu 10.000€.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich spiele bereits seit 2015 Airsoft

Tenktg  03.08.2024, 15:30

Beantworte doch den jungen die frage wir waren alle mal jugendlich und haben mist gebaut sobald er nicht erwischt wird gibt es da ja kein problem also

Ibimseinbummi 
Beitragsersteller
 31.08.2023, 22:28

Danke sehr, aber das war nicht die Frage ;)

OleRiek  31.08.2023, 22:29
@Ibimseinbummi

Die Frage ist irrelevant und wird dir von niemandem mit einem bisschen Verstand beantwortet werden.

Kenshin663  01.09.2023, 08:52
@Ibimseinbummi

Dennoch wirst du, wie OleRiek das schon angemerkt hat, von anderen ähnliche Antworten bekommen. Von Airsoftspielern und auch Leuten die sich so mit dem Waffenrecht etwas auskennen wirst du niemals eine Antwort auf eine Frage bekommen die es ermöglichen würde (in Fall deiner Frage ein Umbau) hier gegen zu verstoßen.

Rein theoretisch könnte man eine Anleitung oder vielleicht (hierzulande ist alles möglich) sogar nur eine Andeutung als Verleitung zu einer Straftat auslegen. Und die Konsequenzen dazu sind auch nicht ohne.

OleRiek  01.09.2023, 09:03
@Kenshin663

Anstiftung zur Straftat wäre das wohl nicht, Beihilfe zur Straftat nach § 27 StGB kommt in meinen Augen aber definitiv in Frage.

Darauf steht übrigens die Gleiche Strafe wie auf die Tat.

OleRiek  01.09.2023, 09:11
@OleRiek

Gerade mal ein wenig nachgelesen. Gemäß dieses Artikels (und dreier anderer) wäre das sogar ziemlich sicher Beihilfe, denn:

Die Förderung der Haupttat kann durch […] eine psychische Beihilfe (z.B. Ratschläge) geleistet werden. Eine psychische Beihilfe liegt vor, wenn der Gehilfe den Tatentschluss des Haupttäters bestärkt. Dieses Bestärken muss allerdings dazu führen, dass der Täter dadurch nachweislich das Gefühl einer erhöhten Sicherheit hat.
Kenshin663  01.09.2023, 11:09
@OleRiek

Interessant, gut zu wissen. Wissen reich für uns ja aber auch, richtige Spieler sind ja im gesetzlichen Rahmen unterwegs. ^^

Wenn man aber ne 0,5j hat und sie in österreich spielen will und sie dafür zum testen zuhause umbaut um kurz zum chronen. Wäre das strafbar? Natürlich vor der abfahr wird wieder auf 0,5j umgebaut.

Wie gesagt um funktion zu testen im keller.

Woher ich das weiß:Hobby