Täuschungsvorwurf

1 Antwort

Derartige Fragen sind meist Trollfragen. Ich kann mir auch nicht vorstellen das jemand im dritten Semester des Studiums, bereits mit einer Vielzahl von erfolgreichen Leistungsnachweisen, einen solchen Unfug macht und dann nicht selbständig in der Lage ist zu recherchieren was das bedeutet.

Generell ist es bei den meinsten Studiengängen so, das eine Bedingung für die Einschreibung ist dass man nicht an einer anderen Universität den selben Studiengang endgültig nicht bestanden hat.


Momorzmd261 
Beitragsersteller
 30.07.2023, 19:06

Danke für die Antwort. Ich bin schon über die Hochschulen und Zulassungsvoraussetzungen informiert, ich habe die Prüfung auch endgültig bestanden. Bei meiner Frage handelt es sich um einen Täuschungsversuch, den ich nicht mehr widerlegen kann.

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