Tätigkeitsnachweis bundeswehr frage

2 Antworten

Wenn du garnichts gemacht hast, nichtmal ein Praktikum oder dergleichen, dann musst du - oder im Falle einer Minderjährigkeit deinerseits deine Eltern - einen Brief schreiben, dass du nichts gemacht hast.

Denn, ich denke mal, von dir wird ein lückenloser Tätigkeitsnachweis gefordert. Ein halbes Jahr leer zu haben, sollte man dann doch entsprechend nachweisen.

wenn du nach der Schule nichts weiter gemacht hast, dann kannst du auch nur die Schulzeit nachweisen (da reicht eigentlich dein Abschlußzeugnis als Nachweis). Wenn du inzwischen ein Praktikum gemacht hast oder sonst etwas, kannst du natürlich auch entsprechende Nachweise beifügen.


joinyourshit 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 19:29

ich muss also nichts dazu schreiben dass ich in der zeit nichts gemacht habe?

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