Tablett von der Schule unbeschädigt abgeben?
Ich frage für ein Freund:
Er hat von seiner Schule ein gebrauchten Tablett zum Lernen erhalten. Das Tablett war gebraucht. Nach einem Jahr wo er es abgegeben hat, stellte der Techniklehrer paar Kratzer am Tablett fest und meinte er müsse für den Schaden aufkommen. Der Lehrer kann es ihm nicht nachweisen, in welchem Zustand das Tablett bei der Übergabe war. Der Lehrer sitzt sein „Gedächtnisprotokoll“ auf das ist sozusagen sein „Beweis“.
Meines Wissens nach, sollte man Gegenstände, die man von der Schule bekommt, am Ende des Schuljahres in einem Guten Zustand zurückgeben, so dass der nächste Schüler/in es weiterhin nutzen kann.
Gegenstände veralten sich und nach x Jahren müssen sie gegen neue Ersetzt werden. Deswegen zahlen wir ja steuern.
Die beiden sind nun in „Streit“ wer für diese paar Kratzer aufkommen soll.
kennt sich da jemand aus, wie die Rechtslage ist?
Dankeschön schon mal
4 Antworten
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Ob und wer hier für einen evtl. entstandenen Schaden aufkommt, hat schon mal gar nicht der Lehrer zu verfügen, allenfalls die Schulleitung oder das Schulamt.
Mit Gebrauchsspuren muss man an so einem Gerät immer rechnen, insbesondere dann, wenn man es in die Hände von Schülern gibt, die damit vielleicht nicht so pfleglich umgehen.
Wenn das Gerät aber technisch noch einwandfrei ist und fehlerlos funktioniert, also weiterhin zum Einsatz kommen kann, gibt es überhaupt keinen Grund für einen Schadensersatz. Für solche Fälle, wie diesen hat die Schule sicher auch eine Versicherung und wenn nicht, dann Pech gehabt.
Ich würde vorschlagen, die Eltern deines Freundes setzen sich mal mit dem Lehrer und vielleicht zuvor noch mit dem Schulleiter in Verbindung um den Sachverhalt zu klären.
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Wenn man etwas ausborgt / mietet (egal ob es sich um ein Grät, ein Auto oder eine Wohnung handelt) dann sollte man es sich genau anschauen und eventuell schon vorhandene Schäden schriftlich festhalten. Dann gibts solche Streitigkeiten einfach nicht.
Er hat bestimmt bei der Übergabe einen Zettel unterschreiben müssen. Den soll er sich bitte nochmal geben lassen. Wenn da drauf steht "Gerät in einwandfreiem Zustand" und er hat das bestätigt, dann wird er wohl jetzt die Schäden ersetzen müssen.
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Kommt auf die art der kratzer an. Gebrauchskratzer sind was anders wie tiefere Kratzer bei unsachgemäße Nutzung. Vorallem kann man die Teile ja auch schützen indem man entsprechende Hüllen nutzt.
Gedächtnisprotokoll ist in soweit zulässig wenn dein Freund der letzte war der das teil auch genutzt hat.
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Warum hat er kein Übergabe Protokoll erstellt in dem drin steht in welchem Zustand er das Tablet bekommen hatte, und auch Fotos mit Datumsanzeige ?
Das hab ich so beim meinem letzten Umzug so gemacht und den Vermieter das Protokoll unterschreiben lassen