Tabarujj?

2 Antworten

"Wenn eine Frau damit nicht vor fremden Männern (Nicht-Mahrams) auftritt und es keine unreinen Substanzen wie Schweineextrakte enthält und es nicht schädlich für die Haut ist, ist es zulässig, insbesondere zur Verschönerung sich selbst für seinen Ehemann. Grundsätzlich gilt bei Verzierungen, dass sie zulässig sind. Und Allah weiß es am besten."

Quelle: https://islamqa.info/amp/en/answers/13466

Das dürfe man nicht in der Öffentlichkeit also draußen. Nur Zuhause aber ohne, dass fremde dich sehen. Nur Mahram oder Ehemann/Freundinnen