Studium abbrechen und dann?

4 Antworten

Mach einen Termin mit der Agentur für Arbeit und lass Dich beraten, was Du in den nächsten Monaten tun kannst - was generell alles für Dich jetzt in Frage kommt! Dazu sind die da.

Dein Vater kann etwas aus seinem eigenen Leben machen. Dein Leben ist Dein Leben - nicht seins.

Hallo

Kindergeld bekommst du nur während deines Studiums oder einer anschließenden Ausbildung mit einer Übergangszeit von i.d.R. 4 Monaten.

Du kannst das Studium also weiter laufen lassen, ohne viel Anstrengung herein zu bringen. Dann änderst du entweder deine Entscheidung noch oder du beendest es, was nicht schlimm ist. Welche Noten deine Klausuren haben ist i.d.R. nicht weiter relevant, du solltest nur schauen, wie bei euch die Regeln zur "zwangsexmatrikulation" wegen Leistung genau aussehen.

Es gibt super Ausbildungen, die speziell auf Abiturienten/ Studienabbrecher abzielen. Ich kann dir bei Bedarf sogar Empfehlungen geben, wenn du etwas im technischen Bereich/ technisch angehauchten Kaufmännischen Bereich suchst.


GamesSchlachtLP 
Fragesteller
 05.11.2019, 03:59

Ich habe angefangen Informatik zu studieren. Würde mich über deine Empfehlung sehr freuen.

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DerSchokokeks64  06.11.2019, 09:54
@GamesSchlachtLP

Ich bin z.B. Fahrdienstleiter bei der DB, das ist auch ein Job am Computer, du verdienst vernünftig und die "Denkweise" ist ähnlich wie beim Programmieren (alles hängt mit allem zusammen)

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Kindergeld ist auf jeden Fall gestrichen, wenn du nicht mehr studierst, und du über 18 bist.

Ansonsten besteht bei einem Studium keine Anwesenheitspflicht. Und du kannst dich ganz offiziell exmatrikulieren. Frag auf deinem Sekretariat, ob es da ein Formular gibt.

Ein leeres Jahr macht sich im Lebenslauf nie gut. Kannst du dir nicht vorstellen, wenigstens das eine Jahr dort zu bleiben, und währenddessen nach einem Ausbildungsplatz zu suchen?

Alternativ gibt es manchmal noch freie FSJ-Stellen. Kannst dich ja mal informieren.

Bei FSJ und Ausbildung gibt es wieder Kindergeld. Nur dazwischen und für rumjobben nicht... .

Schlicht und ergreifend - mit vorzeitigem Studienabbruch erlischt der Anspruch auf HWR.

Etwas anders sieht es zum Thema Kindergeld aus - soweit Du Dich beim AA ausbildungsplatzsuchend meldest und Du auf Anfrage durch die Familienkasse auch jederzeit eine intensive Ausbildungsplatzsuche nachweisen kannt, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld.