Studiengänge mit noch laufender Bewerbungsfrist?

4 Antworten

Bewerbungsfrist des 15.07 verpasst

Das hängt von der Hochschule und dem Studiengang ab. Manche Studiengänge haben sogar eine Frist bis zum 30.09.


Eigentlich sind jetzt nur noch zulassungsfrei Studiengänge offen - und da wirst du angenommen wenn du dich bewirbst.

Insofern, vielleicht indem du dich einschreibst und wieder exmatrikuliert?


Silver407 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 17:11

Ich glaube leider nicht, dass das so funktioniert. Ich muss mich ja um eine Bewerbung kümmern, wenn ich als Ausbildungssuchend eingestuft werden möchte aber trotzdem danke!

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Die HHU in Düsseldorf lässt Einschreibungen (NC-frei) noch länger zu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Silver407 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 18:36

ich schaus mir mal an, danke

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Ob ich dabei in dem Studiengang angenommen werde ist unwichtig, es geht lediglich um die Bewerbung

Das mag nicht unwichtig sein.

Unabhängig davon zielt die Frage womöglich auf eine Art von Betrugsmöglichkeit ab …


Silver407 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 17:08

Danke für den hilfreichen Kommentar!

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schonen  18.07.2024, 17:32
@Silver407

Damit empfehle ich eine genauere Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs für ein Kind ohne Ausbildungsplatz sowie den Auswirkungen womöglicher Steuerstraftaten. Augenscheinlich mag dieser Gestaltungsweg aufgrund verpasster Frist versperrt sein. Ebenso sollte ein beabsichtigtes Scheinstudium gut überlegt sein.

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Silver407 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 18:27
@schonen

Ich würde empfehlen, meine Frage nochmals erneut und ordentlich durchzulesen. Wer der deutschen Sprache mächtig ist kann aus dem Satz "Ob ich dabei in dem Studiengang angenommen werde ist unwichtig" herauslesen, dass ich auch eine Annahme akzeptieren würde, da das Ergebnis dieser Bewerbung ja wie erwähnt unwichtig ist.

Bitte lese Fragen zuerst gut durch, bevor du Leuten Betrugsversuche unterstellst, danke!

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schonen  18.07.2024, 18:43
@Silver407

Die Formulierung, sich bewerben zu müssen, um Kindergeld zu bekommen, mit der Ergänzung, dass es nur um die Bewerbung gehe, mag jedoch darauf stoßen und auch die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit des Anliegens infrage stellen: es scheint egal zu sein, was studiert wird.

Bei zulassungsfreien Studiengängen bieten Hochschulen vereinfacht gesagt eine direkte Einschreibung bis zum Semester- oder sogar Veranstaltungsbeginn an. Um eine echte Bewerbung handelt es sich dabei regelmäßig jedoch nicht.

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Silver407 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 19:25
@schonen

Vielen Dank für die hilfreiche Einschätzung der Ernsthaftigkeit meiner Frage! zwar ist zu vermerken, dass ich nie nach einer solchen Einschätzung gesucht habe, jedoch hat mir diese revolutionäre Ansicht der Sachlage die Augen geöffnet. Manchmal im Leben ist man einfach an dem Punkt, an dem man die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit verschiedenster Dinge hinterfragen sollte. Ich hoffe es ist nicht zu viel verlangt, nach weiteren dieser tollen Einschätzungen zu fragen, schließlich lernt man ja nie aus :)

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schonen  18.07.2024, 20:02
@Silver407

Es ist keine Einschätzung der Ernsthaftigkeit der Frage: Die Begriffe Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit sind in diesem Zusammenhang steuerrechtliche Begriffe anhand derer ein Anspruch auf Kindergeld beurteilt wird.

Mag ja sein, dass du es für eine Art von Witz hältst …

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Silver407 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 20:18
@schonen

Da sich das Anliegen hierbei auf die Frage bezieht (da es ja das einzig vorliegende Anliegen ist), beziehen sich beide Begriffe daher logischerweise auch direkt auf eben jene Frage. Die Begrifflichkeiten sind mir tatsächlich klar, es scheint jedoch etwas wirr zu sein, mit den Begriffen auf Basis stark begrenzter Informationen mein Anrecht auf Kindergeld zu erörtern, aber ich kann hierbei natürlich niemandem vorschreiben, mit was er oder sie gerne seine Freizeit verbringen würde.
Und falls es weiterhelfen sollte, ich halte die gesamte Konversation für eine "Art von Witz" :)

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