Student, Nachhilfe über Jobcenter, Meldepflicht?

2 Antworten

Wenn Du selber keine Leistungen vom Jobcenter beziehst, dann mußt Du m.M.n. ein Gewerbe bzw. eine freiberufliche Tätigkeit anmelden.

Den Bildungsgutschein mußt Du ja auch irgendwie einlösen können.

Soweit ich weiß, muß man dafür Maßnahmeträger sein. Kann ich aber nicht genau sagen.

Wenn du zusätzliches Einkommen erzielst, dann musst du das auch melden, zumindest erst einmal wenn du Bafög - bekommst, kann auch sein das du dann ein Gewerbe anmelden musst.