Student Freelancer und Steuererklärung?
Hallo, ich bin Student und mache kleine Aufträge im Bereich Softwareentwicklung auf einer Freelance-Plattform. Mein Einkommen ist nicht stabil und beträgt bis zu 300 € pro Monat. Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
2 Antworten
Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Ja musst du bei 300 € im Monat, wenn du nebenbei Arbeitslohn beziehst von dem Lohnsteuer einbehalten wird, § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG. Hast du nur die Freelancertätigkeit als einzige Einkunftsquelle, dann besteht keine Abgabepflicht für die Einkommensteuer.
Außerdem immer eine Umsatzsteuererklärung, § 18 Abs. 3 UStG (ja auch als Kleinunternehmer; die Kleinunternehmerschaft befreit nur von den Voranmeldungen, nicht von der Jahreserklärung) und eine EÜR, § 60 Abs. 4 EStDV.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Es war in der Vergangenheit. Ich habe als Student kleine Aufträge im Bereich SW-Entwicklüng auf der Online-Plattform erfüllt, die in der Rechtsprechung eines Nicht-EU-Landes ist. Ich musste dort keine Rechnungen zur Zahlung vorlegen. Alles wurde nach den Regeln der Plattform entschieden. Mein jährliches Gesamteinkommen betrug weniger als Steuerfreibetrag. Deshalb habe ich mich nicht beim Finanzamt gemeldet, keine Steuererklärung, keine EÜR . Kann ich Probleme mit dem Finanzamt haben?
Du musst mindestens mal eine EÜR abgeben.
Bei soviel Einkünften auch eine Steuererklärung, es sei denn dass du keinen Job hast von dem Lohnsteuer einbehalten wird (und du auch insgesamt unter dem Grundfreibetrag bist.)
Umsatzsteuererklärung muss auch her (darauf wird zwar in der Praxis oft verzichtet aber die rechtliche Pflicht besteht)
Vielen Dank. Wer ist vom Ausfüllen der Anlage EÜR befreit? Oder alle müssen?
Jeder der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt ohne Bücher zu führen muss eine EÜR abgeben. Auch wenn der Gewinn 1 € oder gar 0 € beträgt und der Betrieb ruht.
Bei 300 € im Monat reden wir von 3.600 € im Jahr. Da besteht bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerabzug Abgabepflicht weil 3.600 € im Jahr mehr als 410 € im Jahr sind., § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Außerdem muss er auch eine USt-Erklärung immer abgeben, § 18 Abs. 3 UStG.