Streichhölzer mit ins Flugzeug nehmen?

2 Antworten

Hallo,

man kann mit einem entschiedenen JEIN antworten, denn leider widersprechen sich die Infos des Luftfahrt-Bundesamtes und die ICAO-Gefahrguttabelle.

Beim LBA heißt es:

Die folgenden Güter dürfen auf keinen Fall im Passagiergepäck mitgeführt werden (Auszug aus der LBA-Liste):

  • Entzündbare Feststoffe und entzündliche Flüssigkeiten einschließlich selbstentzündlicher oder wasserreaktiver Stoffe (zum Beispiel Farben, Lacke, Verdünner, Streichhölzer)

In der ICAO-Gefahrguttabelle steht es etwas anders. Dort heißt es zum Thema Streichhölzer (unter „Bedarfsgegenstände, Punkt 15, Kleines Päckchen Sicherheitsstreichhölzer):

  • Erlaubt im oder als aufgegebenes Gepäck: NEIN
  • Erlaubt im oder als Handgepäck: NEIN
  • Erlaubt, wenn am eigenen Körper mitgeführt: JA
  • Genehmigung der Luftverkehrsgesellschaft(en) ist erforderlich: NEIN
  • Der Luftfahrzeugführer muss über die Ladeposition informiert werden: NEIN

Gleiches gilt für ein „Kleines Feuerzeug“.

Die „Überallanzünder“ sind grundsätzlich verboten, sowohl im Hand- als auch im aufgegebenen Gepäck.

(Quelle: Tabelle 8-1 ICAO T. I. 2013/2014 International Civil Aviation Organization - Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air)

Ich würde mich aber nicht auf die Tabelle verlassen und lieber keine Zündhölzer mitnehmen. Schließlich gibt es die am Zielort auch zu kaufen.

Lt. den Flugbestimmungen sind Streichhoelzer weder im Reise- noch im Handgepaeck zugelassen, wegen der Gefahr des Selbstentzuendung. Lass es auch lieber sein, komm lieber heile an.