Streichen beim Umzug oder nicht?

7 Antworten

Die Wand ist nicht hell aber das ist letztendlich auch gar nicht von Relevanz. Entscheidend ist, was in deinem Mietvertrag steht. Ist da festgehalten, dass du die Wände bei Auszug in ihren ursprünglichen Zustand zurück versetzen musst, bleibt dir nichts anderes übrig. Steht da nichts dergleichen, bleibt das Streichen am Vermieter hängen.

Da gibt es reichlich Aussagen zu, die allerdings nicht treffen muessen.

In deinem Mietvertrag steht das genau drin, was bei einem Auszug gemacht werden muss, um die Wohnung zu uebergeben.

Erst wenn nichts geregelt wurde, gibt es einen Grund fuer einen Kompromiss.

Lass es nicht darauf ankommen und es mit einem Rechtsanwalt zu versuchen, steht alles fest, dann zahlst du doppelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Feste Fristen zum Streichen gibt es nicht mehr; nur noch "bei Bedarf". Es sei denn, die Wand wäre bei Einzug in einer anderen Farbe gewesen und ihr habt sie dunkler gestrichen, dann muss diese wieder in den Urzustand. Als "hell" würde ich die Wand nicht bezeichnen. Was kostet ein Eimer Binder und eine Rolle?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es im Mietvertrag entsprechend vereinbart ist, müsst ihr die Wände vor dem Auszug streichen.

Reinweiß ist die Wand ja nicht, das sieht man am Unterschied zur Steckdose, zur Fußbodenleiste und zur Zimmerdecke. Ich habe den Eindruck dass die Rauhfasertapete sogar ziemlich schmuddelig aussieht. Streicht sie doch einfach so weiß wie möglich. Dann kann sich niemand beschweren.

Nun ja, die Wand macht keinen "hellen" Eindruck.

Tip: Halte mal ein weißes Blatt dagegen, vielleicht erkennst Du ja einen Unterschied zwischen Weiß (hell) und Deinem Farbempfinden.

Für mich sieht das eher als Hellbeige aus als nach Weiß

Wie hast Du denn die Wohnung übernommen und was ist im Mietvertrag geregelt ?