Strafen beim Verstoß gegen Jugendschutzgesetz durch Versand von USK18 Games?
Was kann passieren, wenn zum Beispiel Videospiele oder Filme ohne Jugendfreigabe also USK18 Einstufung durch Onlinekauf an Jugendliche kommen?
Mit welchen Strafen muss man rechnen? Wann wird sowas überhaupt strafrechtlich verfolgt? Kann man sich dann nicht auch auf eine Rücksendung einigen? Gibt es Unterschiede, ob ein Verstoß privat oder gewerblich geschah? Unwissenheit schützt gewöhnlich ja nicht vor Strafe. Ich hatte nämlich auch mal öfters den Fall, dass ich Spiele vom Ausland mit einer Pegi Einstufung von 16 Jahren habe. Jedoch das selbe Videospiel eine Alterseinstufung von 18 Jahren hat. Bei solchen Spielen kann es schnell mal passieren, dass man auch unwissend gegen die Regeln verstößt. Auf was kann man sich dann einstellen?
Außerdem wollte ich fragen, ob es auch ausreichend ist, ein Foto vom Personalausweis anzufordern, um das Alter des Käufers zu prüfen? Oder kann man dies nur mit der Option Einschreiben eigenhändig / Versand mit DHL Alterssichtprüfung sicherstellen?
Und wie versendet ihr solche Ware ins Ausland, damit man dort auch keine Gesetze verstößt? Aus Erfahrung kann ich sagen, dass ich oft USK18 Ware auf Ebay, Ebaykleinanzeigen oder Shpock erhalten habe, wo nicht das Alter überprüft wurde. Viele Leute sehen das offensichtlich nicht so eng.
1 Antwort
Das wird für den Privatverkäufer ggf. genauso teuer wie für den Gewerbetreibenden.
Du darfst als Privatperson, soweit auch keine USK18 Artikel Spiele, online verkaufen.
Allerdings ist es halt so, wo kein Kläger ist, da gibt es dann auch kein Stress. Wenn aber die Eltern eines Jugendlichen in Erfahrung bringen, das dieser das Spiel von dir hat und du dich grob fahrlässig verhalten hast, was den Versand betrifft, dann kann es Ärger geben.
Frag´mich nicht nach Zahlen, da solche Sachen eher nicht in die Öffentlichkeit geraten.
Das du ohne Probleme USK Artikel aus dem Ausland bekommst, ist dem deutschen Händler gegenüber ungerecht. Der muss sich brav an die deutschen Vorschriften halten. Dem ausländischen Onlinehändler kann das aber egal sein.
Ein Ausweis nutzt dir nichts. Du musst deine Artikel mit dem Spezialversand versenden. das bedeutet, das der Käufer die Warensendung schriftlich bestätigen muss, wenn er sich ausweisen konnte.