Strafe Feldweg mit Motorrad?

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Hallo rider777,

für das befahren des Feldweges könnte auf Dich allenfalls laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog eine schriftliche Verwarnung mit folgenden Inhalt auf Dich zukommen:

Tatbestandsnummer: 141160

Tatvorwurf: Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war.

Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat

Verwarnungsgeld: 25,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.

Gravierender ist der Stinkefinger. Diesbezüglich könnte ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage auf Dich zukommen:

§ 185 StGB - Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ob man Dir die Tat nachweisen kann, kommt da drauf an, was die Geschädigten als Zeugen aussagen bzw. ob sie Dich zweifelsfrei identifizieren können, bzw. um genau zu sein, ob der Richter zu dem Schluss kommt, dass Du der Täter warst.

Aber letztendlich ist es schon sehr fraglich ob die Anderen das Ganze überhaupt anzeigen / Strafantrag stellen.

Schöne Grüße
TheGrow


TransalpTom  18.04.2017, 23:29

und mir wurde von 2 Leuten der Weg versperrt welche mein Motorrad festhielt.

Da wiegt aber der Tatbestand der Nötigung der 2 Personen schon schwerer.

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Nomex64  19.04.2017, 00:43
@TransalpTom

Vielleicht den § 240 StGB noch mal richtig durchlesen.

"...rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel..."

Kann man aus der Schilderung nicht wirklich erkennen.

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TheGrow  19.04.2017, 09:52
@TransalpTom

Unabhängig, ob die Fußgänger den Straftatbestand der Nötigung nun erfüllt haben oder nicht (ich möchte das hier noch nicht einmal zwingend verneinen), ändert das nichts an den Umstand, dass dadurch weder

  • die Ordnungswidrigkeit des Befahrens des gesperrten Feldweges, noch
  • die Straftat der Beleidigung

von der Polizei und letztendlich von der Bußgeldstelle (OWi) / Staatsanwaltschaft (Straftat) verfolgt werden können.

Die eine Tat rechtfertigt doch nicht die anderen Taten!

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JawaCZ634  19.04.2017, 13:40
@TheGrow

Leider sind in der heutigen Welt nur mehr Fachidioten/Vorschriftensmenschen und Feiglinge unterwegs.... ich meine einen jungen Mann anzeigen, weil er auf einem Feldweg sein (eventuell neues) Motorrad ausprobieren will.... krank diese Welt....

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TheGrow  19.04.2017, 13:58
@JawaCZ634

In der Regel zeigt sowas auch keiner an. Außer maximal einem Verwarnungsgeld von 25,00 Euro wäre da eh nicht bei rumgekommen. Insofern denke ich auch nicht, dass es zu einer Anzeige gekommen wäre, wenn es nur das Befahren des Feldweges geblieben wäre.

Aber wenn man darauf hingewiesen wird, dass man etwas verbotenes tut, sollte man klugerweise darauf verzichten die Personen mit dem Mittelfinger zu beleidigen. Wer so Etwas macht, darf sich dann aber über eine Anzeige nicht wundern !!!

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Wer waren die Typen?  Zivilisten?

Warum hast du den rechtswidrigen Angriff gegen dich nicht abgewehrt und die beiden weggeklatscht? Was die veranstaltet haben nennt sich "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" und wiegt mehr als dein Stinkefinger oder das Fahren auf dem Feldweg. 


ErsterSchnee  19.04.2017, 09:38

Ups - aus versehen "danke" geklickt. Wollte eigentlich nur schreiben, dass das absoluter Quatsch ist. "Einfach wegkkatschen" ist eine selten dämliche Lösung!

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TheGrow  19.04.2017, 09:43

Du weißt schon, dass Du völligen Unsinn schreibst oder?

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt nur vor, wenn durch die Tathandlung  Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden.

Alleine die Frage, warum er die Leute nicht weggeklatscht hat, zeigt, dass Du recht wenig bis keine Ahnung von der Rechtsprechung hast.

Hätte er das getan, hätte er jetzt mit an grenzender Wahrscheinlichkeit ein Strafverfahren wegen Körperverletzung am Hals!

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Lionrider66  19.04.2017, 09:57
@TheGrow

Wenn jemand versucht, ein fahrenden Motorrad zu stoppen nimmt er billigend einen Sturz und damit eine Verletzung des Fahrers und/oder eine Beschädigung des Fahrzeuges in Kauf. Abgesehen davon ist das grundlose,  gewaltsame Anhalten ein rechtswidriger Eingriff gegen den ich mich zur Wehr setzen darf.

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ErsterSchnee  19.04.2017, 10:15
@Lionrider66

"Einfach wegklatschen" hat aber gar nichts mehr mit "zur Wehr setzen" zu tun. Aber sowas von überhaupt rein gar nichts!

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TheGrow  19.04.2017, 10:22
@Lionrider66

Wieder nur Unsinn den Du schreibst.

Nur weil man ein Fahrzeug anhält, nimmt man keineswegs billigend in Kauf, dass der Motorradfahrer stürzt.

Im übrigen hat sich der Motorradfahrer an den folgenden Paragraphen zu halten, den ich hier auszugsweise anführe:

§ 3 StVO - Geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird

Wenn der Motorradfahrer so schnell an den Fußgängern vorbeifahren wollte, dass er in die Gefahr eines Sturzes kommt, hat er schon einmal eine rechtswidrige Tat begangen.

Das die Fußgänger nicht berechtigt waren ihn anzuhalten, dürfte wohl unstrittig sein, rechtfertigt aber weder die Beleidigung mittels des Stinkefingers, noch das wegklatschen der Fußgänger, weil es an der im § 32 StGB angeführten "Erforderlichkeit" fehlt.

Allenfalls könnte man die Fußgänger wegen Nötigung anzeigen, zumindest dann wenn sie ihn mit Gewalt oder einem empfindlichen genötigt hätten, dieses lässt sich aus der Sachverhaltsschilderung des Fragestellers aber nicht einmal ableiten.

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Lionrider66  19.04.2017, 10:30
@TheGrow

Ich würde es drauf ankommen lassen...Und die geringe Strafe kann man notfalls in Kauf nehmen 

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TheGrow  19.04.2017, 10:42
@Lionrider66

Ich würde es drauf ankommen lassen...Und die geringe Strafe kann man notfalls in Kauf nehmen 

plus:

  • die Verfahrenskosten
  • die Kosten für den Rechtsanwalt
  • den Zeitaufwand
  • den evtl. Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB
  • die mit dem Entzug verbundenen Sperre von mindestens 6 Monaten nach § 69a StGB
  • die zu erwartende Schmerzensgeldforderung den die Verletzten geltend machen können

Aber bitte, lass Dich davon nicht abhalten

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Kommt auf den Feldweg drauf an.

Normaler Feldweg ist nicht so schlimm, nur Fahren im Wald oder in Naturschutzgebieten da können die Strafen extrem hoch sein.


rider777 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 11:25

Nein es war kein waldweg der feldweg verläuft direkt neben dem ort :D

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