Strafe Feldweg mit Motorrad?
Hey,
Bin neulich auf einem asphaltierten Feldweg auf dem das fahren mit Fahrzeugen verboten ist mit dem Motorrad gefahren und mir wurde von 2 Leuten der Weg versperrt welche mein Motorrad festhielten und mich anschrien von wegen es sei verboten auf diesem Feldweg zu fahren. Dann liesen sie mich los und wollten gerade ein Bild von meinem Kennzeichen machen, da hab ich mir die Chance nicht entwischen lassen und fuhr davon. Vor lauter Wut zeigte ich ihnen beim wegfahren noch den Stinkefinger. Ich bin mir nicht sicher ob sie es noch geschafft haben ein Bild zu machen. Nun ist meine frage was für eine Strafe mir drohen kann wenn sie mein Kennzeichen noch fotografieren konnten und mich anzeigen? Und haben sie überhaupt genug Beweise um zu beweisen wer gefahren ist?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheGrow/1476292349120_nmmslarge__0_0_200_200_206c5dc1b471eb79da3f219b3ef382b3.jpg?v=1476292351000)
Hallo rider777,
für das befahren des Feldweges könnte auf Dich allenfalls laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog eine schriftliche Verwarnung mit folgenden Inhalt auf Dich zukommen:
Tatbestandsnummer: 141160
Tatvorwurf: Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 *) gesperrt war.
Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat
Verwarnungsgeld: 25,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.
Gravierender ist der Stinkefinger. Diesbezüglich könnte ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage auf Dich zukommen:
§ 185 StGB - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ob man Dir die Tat nachweisen kann, kommt da drauf an, was die Geschädigten als Zeugen aussagen bzw. ob sie Dich zweifelsfrei identifizieren können, bzw. um genau zu sein, ob der Richter zu dem Schluss kommt, dass Du der Täter warst.
Aber letztendlich ist es schon sehr fraglich ob die Anderen das Ganze überhaupt anzeigen / Strafantrag stellen.
Schöne Grüße
TheGrow
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nomex64/1444745062_nmmslarge.jpg?v=1444745062000)
Vielleicht den § 240 StGB noch mal richtig durchlesen.
"...rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel..."
Kann man aus der Schilderung nicht wirklich erkennen.
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Unabhängig, ob die Fußgänger den Straftatbestand der Nötigung nun erfüllt haben oder nicht (ich möchte das hier noch nicht einmal zwingend verneinen), ändert das nichts an den Umstand, dass dadurch weder
- die Ordnungswidrigkeit des Befahrens des gesperrten Feldweges, noch
- die Straftat der Beleidigung
von der Polizei und letztendlich von der Bußgeldstelle (OWi) / Staatsanwaltschaft (Straftat) verfolgt werden können.
Die eine Tat rechtfertigt doch nicht die anderen Taten!
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In der Regel zeigt sowas auch keiner an. Außer maximal einem Verwarnungsgeld von 25,00 Euro wäre da eh nicht bei rumgekommen. Insofern denke ich auch nicht, dass es zu einer Anzeige gekommen wäre, wenn es nur das Befahren des Feldweges geblieben wäre.
Aber wenn man darauf hingewiesen wird, dass man etwas verbotenes tut, sollte man klugerweise darauf verzichten die Personen mit dem Mittelfinger zu beleidigen. Wer so Etwas macht, darf sich dann aber über eine Anzeige nicht wundern !!!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lionrider66/1460281618733_nmmslarge__927_354_1289_1289_2aa6b03dc541ff66f7327c5c676dd624.jpg?v=1460281621000)
Wer waren die Typen? Zivilisten?
Warum hast du den rechtswidrigen Angriff gegen dich nicht abgewehrt und die beiden weggeklatscht? Was die veranstaltet haben nennt sich "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" und wiegt mehr als dein Stinkefinger oder das Fahren auf dem Feldweg.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ErsterSchnee/1444743997_nmmslarge.jpg?v=1444743997000)
Ups - aus versehen "danke" geklickt. Wollte eigentlich nur schreiben, dass das absoluter Quatsch ist. "Einfach wegkkatschen" ist eine selten dämliche Lösung!
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Du weißt schon, dass Du völligen Unsinn schreibst oder?
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr liegt nur vor, wenn durch die Tathandlung Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden.
Alleine die Frage, warum er die Leute nicht weggeklatscht hat, zeigt, dass Du recht wenig bis keine Ahnung von der Rechtsprechung hast.
Hätte er das getan, hätte er jetzt mit an grenzender Wahrscheinlichkeit ein Strafverfahren wegen Körperverletzung am Hals!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lionrider66/1460281618733_nmmslarge__927_354_1289_1289_2aa6b03dc541ff66f7327c5c676dd624.jpg?v=1460281621000)
Wenn jemand versucht, ein fahrenden Motorrad zu stoppen nimmt er billigend einen Sturz und damit eine Verletzung des Fahrers und/oder eine Beschädigung des Fahrzeuges in Kauf. Abgesehen davon ist das grundlose, gewaltsame Anhalten ein rechtswidriger Eingriff gegen den ich mich zur Wehr setzen darf.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ErsterSchnee/1444743997_nmmslarge.jpg?v=1444743997000)
"Einfach wegklatschen" hat aber gar nichts mehr mit "zur Wehr setzen" zu tun. Aber sowas von überhaupt rein gar nichts!
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Wieder nur Unsinn den Du schreibst.
Nur weil man ein Fahrzeug anhält, nimmt man keineswegs billigend in Kauf, dass der Motorradfahrer stürzt.
Im übrigen hat sich der Motorradfahrer an den folgenden Paragraphen zu halten, den ich hier auszugsweise anführe:
§ 3 StVO - Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird
Wenn der Motorradfahrer so schnell an den Fußgängern vorbeifahren wollte, dass er in die Gefahr eines Sturzes kommt, hat er schon einmal eine rechtswidrige Tat begangen.
Das die Fußgänger nicht berechtigt waren ihn anzuhalten, dürfte wohl unstrittig sein, rechtfertigt aber weder die Beleidigung mittels des Stinkefingers, noch das wegklatschen der Fußgänger, weil es an der im § 32 StGB angeführten "Erforderlichkeit" fehlt.
Allenfalls könnte man die Fußgänger wegen Nötigung anzeigen, zumindest dann wenn sie ihn mit Gewalt oder einem empfindlichen genötigt hätten, dieses lässt sich aus der Sachverhaltsschilderung des Fragestellers aber nicht einmal ableiten.
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Ich würde es drauf ankommen lassen...Und die geringe Strafe kann man notfalls in Kauf nehmen
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Ich würde es drauf ankommen lassen...Und die geringe Strafe kann man notfalls in Kauf nehmen
plus:
- die Verfahrenskosten
- die Kosten für den Rechtsanwalt
- den Zeitaufwand
- den evtl. Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB
- die mit dem Entzug verbundenen Sperre von mindestens 6 Monaten nach § 69a StGB
- die zu erwartende Schmerzensgeldforderung den die Verletzten geltend machen können
Aber bitte, lass Dich davon nicht abhalten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/blackhaya/1444748284_nmmslarge.jpg?v=1444748284000)
Kommt auf den Feldweg drauf an.
Normaler Feldweg ist nicht so schlimm, nur Fahren im Wald oder in Naturschutzgebieten da können die Strafen extrem hoch sein.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein es war kein waldweg der feldweg verläuft direkt neben dem ort :D
Da wiegt aber der Tatbestand der Nötigung der 2 Personen schon schwerer.