Strafbarkeit?

3 Antworten

Ich kenne den genauen Kontext nicht, insofern ist nicht klar, was für eine Straftat hier vorliegen soll.

Zwar arbeitet gutefrage laut Aussage von Howard öfter mit Ermittlungsbehörden zusammen und würde daher auf Anfrage hin vermutlich auch die Nutzerdaten zur Verfügung stellen, allerdings müssten auch die entsprechenden Daten beim ISP abgefragt werden, um den Account einer natürlichen Person zuordnen zu können (Anschlussdatenermittlung). Wenn hier nur eine Beleidigung vorliegt ist fraglich, ob dieser Ermittlungsaufwand betrieben wird; i. d. R. wird eine Beleidigung an den Weg der Privatklage verwiesen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Nightcore12 
Beitragsersteller
 04.05.2024, 12:15

Also grob es geht um KZ und das ich da rein gehöre und den Rest kannst du dir denke

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ruhrgur  04.05.2024, 12:34
@Nightcore12

Was ich mir denke spielt keine Rolle, die Nachricht wäre im Zweifel im Wortlaut zu prüfen. Eine Beleidigung dürfte wahrscheinlich vorliegen, das ist aber erst einmal nur ein Antragsdelikt. Gerade mit Holocaust-Bezug kann man ggf. auch noch eine Volksverhetzung prüfen.

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ruhrgur  04.05.2024, 12:38
@Nightcore12

Nein, das klärt die Staatsanwaltschaft. Aber mehr lässt sich in diesem Fall auch nicht zu deiner Frage sagen.

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Nightcore12 
Beitragsersteller
 04.05.2024, 12:40
@ruhrgur

Muss es auch nicht

Und mein Anwalt zivilrechtlich ist da auch noch was

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ruhrgur  04.05.2024, 12:48
@Nightcore12
Muss es auch nicht

Warum stellst du die Frage dann? Ohne zu wissen was überhaupt genau vorgefallen ist, lässt sich auch keine Vermutung darüber anstellen, was im weiteren Verfahren unternommen werden wird.

Und mein Anwalt zivilrechtlich ist da auch noch was

Wegen einer Beleidigung? Das wird sich für dich sehr wahrscheinlich nicht lohnen.

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Nightcore12 
Beitragsersteller
 04.05.2024, 12:49
@ruhrgur

Es war nicht nur eine beleidigung das ich ins KZ gehöre und umgebracht gehöre

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ruhrgur  04.05.2024, 12:51
@Nightcore12

Doch, das ist erst einmal nur eine Beleidigung. Sofern die Äußerung nur in einem Privatchat geäußert wurde, scheidet auch Volksverhetzung i. S. d. Abs. 3–4 aus, obgleich hier wie gesagt sowieso ohne den genauen Wortlaut nichts im Detail geprüft werden kann.

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Nightcore12 
Beitragsersteller
 04.05.2024, 13:07
@ruhrgur

+Abwarten ich hab erstmal Anzeige gemacht und montag informier ich Anwalt was da zu machen is usw

Ich weiß aus erfahrung das solche setze nicht gut ankommt bei Staatsanwaltschaft hab schon sowas ähnliches angezeigt der jenige dürfte 700 zahlen

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ruhrgur  04.05.2024, 13:17
@Nightcore12

Nach deinen bisherigen Schilderungen liegt eine Beleidigung vor. Eine solche wird von der StA in aller Regel nicht zur Anklage gebracht sondern, wie ich bereits sagte, an den Weg der Privatklage verwiesen.

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Nightcore12 
Beitragsersteller
 04.05.2024, 13:22
@ruhrgur

In Vergangenheit wurde solche Äußerung zu Geldstrafe gemacht

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ruhrgur  04.05.2024, 13:25
@Nightcore12

Erneut: Es ist hier überhaupt nicht ersichtlich, um welche Äußerungen es geht, geschweige denn was vermeintlich in der Vergangenheit vorgefallen ist. Ich kann mich hier nur wiederholen: Eine einfache Beleidigung, wie sie in deinem Fall vermutlich vorliegt, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an den Weg der Privatklage verwiesen und von der StA nicht zur Anklage gebracht. Was in irgend einer privaten Unterhaltung auf gutefrage passiert ist, liegt nicht im Interesse der Öffentlichkeit.

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Nightcore12 
Beitragsersteller
 05.05.2024, 08:26
@ruhrgur

Werden wir sehen fakt ist Anzeige läuft reicht schon das der jenige Post von Polizei bekommt ein Schrecken hat

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ruhrgur  05.05.2024, 10:27
@Nightcore12

Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt. Eine Strafanzeige ist nicht ausreichend, damit Ermittlungen angestellt werden können.

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ruhrgur  05.05.2024, 12:13
@Nightcore12

Da gibt es nichts zu sehen und auch nichts auszudiskutieren. Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, Punkt um. Wenn du dir eine Strafverfolgung wünscht, musst du Strafantrag stellen (§ 194 I 1 StGB). Und auch dann ist eine Einstellung mangels öffentlichem Interesse mehr als wahrscheinlich (§ 376 StPO).

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Nightcore12 
Beitragsersteller
 05.05.2024, 12:17
@ruhrgur

Ich hab Anzeige gemacht mehr gibt es nicht zu sagen wen es dir nicht passt dein Problem

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ruhrgur  05.05.2024, 12:26
@Nightcore12

Du bist hier derjenige der eine Frage gestellt hat, nicht ich. Erneut: Wenn du dir wünscht, dass eine Ermittlungsbehörde in dieser Angelegenheit ein Strafverfahren eröffnet, musst du Strafantrag stellen, nicht einfach nur Anzeige erstatten. Wenn du diesen nett gemeinten Hinweis ignorieren möchtest, ist das deine Sache...

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Nightcore12 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 15:06
@ruhrgur

Komisch das ich von der Polizei eine Email bekomm hab das es an das lka in Dresden übergeben wurde so viel dazu

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ruhrgur  06.05.2024, 15:32
@Nightcore12

Die Polizei ist nicht Herrin des Ermittlungsverfahrens. Es liegt eine Beleidigung vor, dies ist ein absolutes Antragsdelikt. Wenn du keinen Strafantrag stellst, so stellt dies ein absolutes Prozesshindernis dar und die StA wird das Verfahren einstellen. Mal ganz davon abgesehen, dass es sich hier wie bereits gesagt sowieso um ein privatklagefähiges Delikt handelt, das die StA nicht selbst zur Anklage bringen wird.

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Nightcore12 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 15:44
@ruhrgur

Denk was willst mir egal komisch das dann beleidigung strafbar ist und in StGB drin vorkommt komisch

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Nightcore12 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 15:50
@ruhrgur

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer der Onlinewache der Polizei Sachsen,

wir haben Ihre Anzeige vom 04.05.2024 erfolgreich zur Bearbeitung übergeben an:

  • LKA / ZMI

Mehr sag ich nicht dazu

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ruhrgur  06.05.2024, 18:07
@Nightcore12
komisch das dann beleidigung strafbar ist und in StGB drin vorkommt

Beleidigung ist als absolutes Antragsdelikt strafbar. Bitte das StGB auch lesen, wenn du dich darauf berufst... Die relevanten Stellen habe ich dir sogar bereits explizit genannt.

sehr geehrter Nutzer der Onlinewache

Über eine Onlinewache können Strafanzeigen aufgegeben werden, mehr nicht. Die Stellung von Strafanträgen ist dort nicht möglich.

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Hallo Nightcore12!

Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Die Strafbarkeit ist doch schon durch eine strafbare Handlung gegeben.
Auch durch Dulden oder Unterlassen kann eine Strafbarkeit gegeben sein.

Da eine Beleidigung eine Straftat ist, wäre somit die Strafbarkeit gegeben.
Insofern kann es nicht nur um den § 185 StGB gehen, sondern auch um eine üble Nachrede, Verleumdung und andere Dinge.

Bild zum Beitrag

Ich habe das gar nicht mitbekommen. Das tut mir leid. Melde das doch den Moderatoren und an GuteFrage. Hier sind doch ganz viele nette User und Mods unterwegs, die Dir dabei helfen, Dich unterstützen.

Du hast ja sicherlich Screenshots, oder nicht?

Du kannst dies selbst zur Anzeige bringen. Die Behörden werden dann, wenn es vonnöten ist, eine entsprechende Anfrage an GuteFrage senden.

Da die Polizei selten etwas unternimmt (habe ich schon selbst und bei Klienten erlebt) und auch einfach überlastet ist, werden viele Dinge eingestellt oder erst gar nicht verfolgt. Zumeist wird dann auf einen Anwalt etc. verwiesen.

Von Amtswegen muss zwar dies und jenes "aufgenommen" werden, aber wird dann zumeist eingestellt. Bzgl. Kapazitäten wird dann eben nach Priorität entschieden.

Mein Tipp ist daher, dass man sich an unterschiedliche Wachen und Dienststellen/Präsidien etc. wenden sollte. Es kann nämlich sein, dass Dienststelle A keine Kapazitäten hat, Sachlage xyz aber bei Dienststelle B sofort bearbeitet und verfolgt wird. Du kannst auch direkt einen Strafantrag oder eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.

Siehe dazu:
§ 158 StPO

Bild zum Beitrag

Dennoch muss man sich im Klaren darüber sein, dass die Polizei hoffnungslos überlastet ist. Wenn jetzt z.B. mehrere Millionen Begehren wegen "Beleidigungen" eingehen würden, dann hätte die Polizei keine Kapazitäten mehr für Mordfälle oder andere schwere Sachlagen.

Bei uns arbeiten die Mühlen auch recht langsam. Ich habe z.B. sehr oft erst nach sechs bis neun Monaten eine Antwort über die Entscheidung erhalten. Das Schreiben, dass eine Sachlage bearbeitet und unter Aktenzeichen xyz geführt wird, habe ich relativ schnell innerhalb von zwei bis vier Wochen erhalten. Dennoch habe ich schon des Öfteren Schreiben, dass bzgl. Kostenaufwand etc. nicht weiter ermittelt und die Sachlage eingestellt wird, vorliegen gehabt.

Auch hier kann ich unterschiedliche Seiten verstehen bzw. erkenne die Probleme.

Manche Dinge gehen gar nicht. Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum.

Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg. Ich würde es durchziehen und versuchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (gutefrage.net, Community)  - (gutefrage.net, Community)

Nightcore12 
Beitragsersteller
 04.05.2024, 13:44

Erstmal danke für deine Worte ich ha e saß online zu Anzeige gebracht auch ich habe eine gute Anwältin und prüfe ob wir zivilrechtlich was machen was erfolg haben wird

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Die werden sicher Daten rausgeben, wenn es wirklich nötig ist. Das kam bestimmt schonmal vor.

Mit lieben Grüßen, Jan

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich weiß fast alles über GF, gerne teile ich mein Wissen 🤓

Nightcore12 
Beitragsersteller
 04.05.2024, 13:53

Danke

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