Strafbar (im Parkhaus)?

2 Antworten

In Deutschland ist das Urinieren in der Öffentlichkeit verboten, wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Wer weiß, dass er eine schwache Blase hat und so lange nicht durchhält, sollte für den Fall über die Anschaffung sogenannter Notfall- oder Taschen-WCs nachdenken - könnte im Notfall hilfreich sein.

Nicht nur im Parkhaus, sondern generell ist das Urinieren in der Öffentlichkeit verboten.

Also ja wenn das Kameras gefilmt haben und das Autokennzeichen zu sehen ist mit dem ihr dann weg seid, kann das ne Anzeige nach sich ziehen.