Strafbar als 20 jähriger?

9 Antworten

Nein, bis 21 darf man mit Personen Sex haben, die 14 oder älter sind. Ab 21 dann nur noch, wenn die andere Person 16 oder älter ist. Aber findest du 15 nicht etwas früh? Naja, aber dann verhütet auf jeden Fall, am besten ist Kondom, da das auch noch vor Krankheiten schützt. Noch besser wäre natürlich die Kombination aus Kondom und was anderem, wie bspw. die Pille, aber Hauptsache, ihr verhütet.


WildLissi96  04.03.2021, 09:32
Ab 21 dann nur noch, wenn die andere Person 16 oder älter ist. 

das stimmt so nicht. auch als über-21-jähriger kann man legal mit 14-jährigen sex haben, vorausgesetzt, dass der minderjährige eine ausreichende fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung besitzt. i.d.r. geht man heutzutage nur noch bei geistig behinderten oder zurückgebliebenen jugendlichen davon aus, dass sie diese fähigkeit mit 14 nicht besitzen. die fehlende fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung muss jedenfalls ggf. gutachterlich nachgewiesen werden.

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Solange kein Geld fliesst und keine Zwangslage oder Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird, gibt es für die beiden keine rechtlichen Probleme. Auch die Eltern müssen keineswegs ihre Zustimmung geben.

Grundsätzlich ist ein Jugendlicher in Deutschland ab 14 sexuell mündig und kann mit jedem, der ebenfalls mindestens 14 ist, legal Sex haben. Für das Alter des Partners hat der Gesetzgeber keine Grenze festgelegt - selbst die oft zitierten 21 greifen bei 14- und 15jährigen nur dann, wenn der Älter die (durch einen Gutachter nachzuweisende) "Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung" des Jugendlichen ausnutzt.

Erst kürzlich hat ein Gericht entschieden, dass eine 15jährige gegen den

Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann

unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Seid nett aufeinander!!

Nein, er wird dafür nicht strafrechtlich verfolgt, wenn nicht die Aunutzung einer Zwangslage, eines Abhängigkeitsverhältnisses oder eine Geldzahlung so dahinter steht. Das betrifft aber nur die strafrechtliche Seite, bleibt eine zivilrechtliche übrig, falls er Dich dabei schwängern sollte. Also: schön auf eine ordentliche Verhütung achten ....

nein, macht er sich nicht.

die magische grenze dafür liegt bei 14. da du schon 14 oder älter bist hat er nichts zu bvefürchten, wenn ihr ... habt (zumindest wenn das ohne irgendeine art von entgelt und ohne ausnützung einer zwangslage ist). so ist jedenfalls die rechtsprechung in deutschland und österreich.

nein, solange alles einvernehmlich (also mit deinem „ja!“) oder ohne gegenleistungen (zb. geld) passiert, macht sich keiner strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung