Strafantrag wegen Beleidigung - Firma?

5 Antworten

Auf der eigenen Firmenseite - löschen. Auf fremden Webseiten - Webseiten anschreiben und Löschung verlangen. Sonst zivilrechtlich vorgehen.

Eine Beleidigung ist es nicht (weil keine konkrete Person beleidigt wird), siehe "Soldaten sind mörder". Wegen der Rufschädigung kann man ggf. vorgehen, aber wenn der Täter alles richtig gemacht hat (z. B. über ein anonymes WLAN etwa in der S-Bahn ins Internet geht), wird er nicht zu ermitteln sein.

Letzendlich kann man im Internet anonym schreiben, und das ist auch gut so. Auch wenn es manchmal zu unschönen Folgen führt, wie im o. g. Fall.

Eine Bewertung einfach als "Sch...Firma" würde ich als Möchtegern-Kunde übrigens ignorieren.

Auf der Firmenseite löscht der Administrator das einfach.

Die Firma kann Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Geschäftsschädigung.

Eine Firma hat keine Ehre die man schützen kann, damit liegt keine strafbare Beleidigung vor. Es können aber unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche entstehen (zum Beispiel ein Anspruch auf Unterlassung).


LouPing  05.03.2020, 20:25

Rufschädigung? - das kann auch für Firmen durchaus zum Problem werden.

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HansImGlueck178  06.03.2020, 01:17
@LouPing

Ist aber durch das StGB nicht geschützt (und durch das GG auch nicht gefordert). Die Ehrdelikte des StGB schützen die Ehre natürlicher Personen.

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HansImGlueck178  06.03.2020, 02:38
@LouPing

Das gilt aber weiterhin nur gegenüber natürlichen Personen. Man müsste also einzelne natürliche Personen des Unternehmens in ihrer Ehre verletzen, damit diese einen anzeigen kann. Ein Unternehmen hat keine Ehre im Sinne des GG und des StGB. In seltenen Fällen, in denen ein Unternehmen auch eine ausreichend begrenzte Personengruppe darstellt mag das gehen, aber sonst schwierig.

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lasdldas 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 13:17

Und wenn jemand sich nicht mit einem Fantasienamen anmeldet, sondern mit dem Vor - und Zunamen ( + Gesichtsfoto ) einer anderen, ihm bekannten Person. Und die betroffene Person arbeitet dort.

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HansImGlueck178  05.03.2020, 13:19
@lasdldas

Dann hat diese Person gegenüber dem Dritten zivilrechtliche Ansprüche, wie zum Beispiel einen Unterlassungsanspruch oder auch Schadenersatz wenn der Person dadurch ein Schaden entsteht.

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lasdldas 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 13:20
@HansImGlueck178

Und strafrechtlich ? 33 KuG, 186 StGB, 187 StGB ?

Oder greift der KuG hier nicht, da die Person das Foto bereits selber auf Facebook geteilt hat, und somit das Foto ohnehin öffentlich zugänglich ist ?

Finanzieller schaden nicht, aber die betroffene Person ( 17 , Auszubildende ) wurde von allen darauf angesprochen und ihre Eltern wurden zum Chef bestellt.

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germanils  05.03.2020, 14:28
@lasdldas

Was ist das für eine fixe Idee von Dir, mit fremden Fotos und Namen Accounts öffnen zu wollen? Dass ein Foto öffentlich zugänglich ist, ändert genau nichts daran, dass Du es nicht an anderer Stelle verwenden darfst.

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Anzeige gegen Täter oder Unbekannt erstatten

Für den Fall, dass Sie den Autor des Beitrages nicht ermitteln konnten, ist es möglich, eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. In dieser Situation können Sie sich die zuständige Ermittlungsbehörde auswählen, da der beleidigende Beitrag theoretisch an jedem Ort der Welt verfasst worden sein kann. Manche Länder oder Staaten gehen härter gegen Internetstraftaten vor als andere, was Sie durchaus zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Wenn du den Artikel nicht grad übers TOR- und VPN geschütztes Netz geschrieben hast, kann es für dich ekelig werden. Deine IP ist eigentlich deine Adresse.

Wie kann ein wildfremder etwas auf die "Firmenseite" schreiben?

Von was für einer Seite redest Du genau?


lasdldas 
Beitragsersteller
 05.03.2020, 17:03

Facebook

und dann die Seite der Firma halt

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