Stimmt es dass man zwei mal im Jahr steuerfrei beanspruchen kann als Minijobler?

1 Antwort

Es gibt in D gar keine steuerfreien Minijobs:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText6

wie z.B.: In Sachen Steuer entscheiden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen selbst: Sie geben an, ob sie den Minijob pauschal mit zwei Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers versteuern.

Was du meinst sind die 2 Überschreitungen beim Verdienst:

Überschreitungen der Verdienstgrenze im Minijob
Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat oder Jahr die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Allerdings gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen eine Ausnahme. In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin  bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro - betragen. Wird die Grenze zwei Mal überschritten ist also statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich.
Alles Wissenswerte zum Verdienst im Minijob
Der Verdienst eines Minijobbers oder einer Minijobberin wird nicht allein durch den monatlich ausgezahlten Lohn bestimmt. Doch welche Zahlungen zählen zum Verdienst und welche nicht? Zudem klären wir die wichtigsten Fragen rund um Schwankungen im Verdienst und das Überschreiten der Verdienstgrenze.

usw.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche