Stimmt es, dass man beim Arbeitsgericht keine Anträge stellen?
Es ist doch in erster Instanz so, dass man auch ohne Rechtsanwalt hingehen kann.
Aber stimmt es, dass man dann keine Anträge stellen kann?
Das fände ich ziemlich absurd. Weil dann könnte man sich ja praktisch gar nicht verteidigen.
2 Antworten
Ohne Antrag würde es zur automatisch zur Abweisung kommen. Zur Postulation eines Antrages bedarf es keines Anwaltes.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Da es dort Rechtspfleger gibt, deren Aufgabe es ist sowas aufzunehmen gehe ich davon aus, dass du am Arbeitsgericht sehr wohl Anträge stellen kannst.
Allein dadurch dass du 'allein' Klage einreichen kannst wird ja deutlich, dass es möglich ist.