Stimmt das, was Media Markt bezüglich meiner Switch Rückgabe sagt?
Hallo liebe Community! Bräuchte euren Rat!
Ich wollte meine Switch Lite innerhalb der Rückgabefrist von Media Markt zurück geben. Mein Neffe hat sie für ein paar Stunden gespielt, haben uns dann aber doch für die normale Switch entschieden.
ABER! Media Markt Verkäufer nimmt die Switch nicht zurück weil er meint, sobald sie aufgedreht wurde, geht die Nintendo Lizenz verloren und deshalb können sie das Gerät nicht zurück nehmen, weil für den nächsten Käufer dadurch die Garantie verkürzt ist.. Das kommt mir doch nun sehr seltsam vor..Verkäufer meinte auch, dass er, wenn er sie aufdreht erkennen kann, das bereits ein Nutzer eingerichtet worden ist... obwohl das nicht stimmt (habe alles komplett zurück gesetzt und es ist nicht ersichtlich dass sie jemals aufgedreht wurde)
Bin ich nun auf einen Trick reingefallen oder kann das stimmen was mir da gesagt wurde?
Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Wenn du die Switch im Laden gekauft hast, dann hast du auch gar kein Recht, diese zurückzugeben. Dieses Rückgaberecht gibt es nur, wenn man eine Ware bestellt und sich liefern lässt.
Wenn ein Geschäft eine Ware zurücknimmt, dann ist das eine freiwillige Leistung, dann wird das gemacht, um keine Kunden zu verlieren. Zurücknehmen bzw. reparieren müssen die nur Ware, die Sachmängel aufweist.
Wenn sie das jetzt bei dir nicht machen - dann musst du das akzeptieren und kannst auch nichts dagegen machen.
Ich vermute, dass Du die Switch im Laden gekauft und nicht online bestellt hast. Daher hast Du kein Anrecht auf eine Rückgabe. Das wäre eine Kulanzleistung Media Markts, die sie Dir nicht gewähren müssen und anscheinend auch nicht haben.
Das ist besagte Kulanz. Du hast kein Recht darauf, aber um ein Argument gegen den Onlinekauf zu haben, gewähren Media Markt und Saturn diese. Aber es sind ihre Regeln und sie sind nicht verpflichtet.
In dem Moment wo Du ein Paket öffnest, wird es B-Ware und verliert stark an Wert. Das muss man halt auch verstehen.
Für Computersoftware gibt es kein Widerrufsrecht, sofern ein Siegel gebrochen wurde.
Sofern das Produkt (was hier der Fall was) nicht in wesentlichen eine Computersoftware ist, sollte meines Erachtens nach bei Vertragsschluss im Internet das Recht auf eine Rückgabe bestehen.
Ich denke mal, dass der Kaufvertrag online geschlossen wurde, da die Geschäfte ja zu haben und dies normal ist.
Ja sie wurde leider persönlich gekauft.. & das schließt tatsächlich die Rückgabefrist aus? Mir wurde gesagt, wäre das Gerät nicht aufgedreht worden, hätten sie es zurück genommen... Das hat mich sehr stutzig gemacht..