Stillgelegten Roller abholen?

1 Antwort

Personalausweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung und das amtliche Schreiben samt Aktenzeichen der Polizei oder eines Gerichtes zum Verfahren und Beauftragung der Abschleppung nebst Verwahrung dürften normalerweise reichen zur Abholung.