Steuern Sparen mit Firmenwagen, Ist das wirklich SO günstig?

2 Antworten

Der Große Vorteil ist, dass sämtliche Ausgaben die mit dem Fahrzeug zusammenhängen UND die Miete voll als Betriebsausgaben abgesetzt werden können und entsprechend den Gewinnvortrag und somit die Steuerlast mindern.

Du hast den Artikel nicht richtig gelesen. Es können nicht sämtliche Ausgaben, sondern nur die anteiligen Ausgaben abgesetzt werden, soweit es an die GmbH überlassen worden ist:

dass die GmbH den Dienstwagen zu 90 % nutzen darf, während die restlichen 10 % dann der privaten Nutzung des Gesellschafters dienen.
Gleichzeitig kann man hingegen die Nutzung des Dienstwagens durch die GmbH für ihre betrieblichen Zwecke zu 90 % als Betriebskosten verbuchen.

Beträgt die Überlassung an die GmbH nur 70%, können dementsprechend auch nur 70% der Kosten als Betriebsausgaben verbucht werden.

Entscheidend ist auch, dass es der Realität entspricht. Man kann nicht zu 90% an die GmbH vermieten und dann zu 40% das Auto selbst nutzen:

Zunächst muss man sicherstellen, dass die Umsetzung der Vertragsvereinbarungen bezüglich der partiellen Nutzung tatsächlich auch der Realität entspricht.

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Jetzt ist in meinem Fall eine KG im Bunde, ich bin jedoch selbst kein Kommandist, weshalb das Modell trotz dessen Funktionieren sollte.

Nein funktioniert es nicht. Warum: Die KG ist keine eigenständige juristische Person. Auch das steht in deinem Artikel:

Das funktioniert übrigens nur mit einer GmbH, weil sie eine eigenständige, von ihrem Gesellschafter unabhängige und somit strikt getrennt zu betrachtende juristische Person ist. Ein Einzelunternehmer oder ein Gesellschafter einer Personengesellschaft würde hingegen den Dienstwagen an sich selbst vermieten, was natürlich ausgeschlossen ist.

Auch der Kommanditist ist ein Gesellschafter der KG, selbst wenn die Haftung beschränkt ist.

Für die KG wird deswegen auch der Gewinn gesondert und einheitlich festgestellt und dann beim Gesellschafter der Einkommensteuer unterworfen. Eine GmbH dagegen unterliegt der Körperschaftsteuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

xxBirdyTV 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 19:52

Vielen Dank für die Antwort!

Der Artikel beschäftigt sich ja mit einem Modell, dass die 1% Regel oder das Fahrtenbuch, 2 Dinge die ja dazu da sind die Private Nutzung des Firmenwagens zu versteuern verhindern! soll.

Sollte man jedoch Fahrtenbuch oder 1% Regel nutzen, wird dem Finanzamt gegenüber ja nachweislich die Private Nutzung entsprechend versteuert.

Demnach ist doch die prozentuale Aufteilung zwischen der Betrieblichen und privaten Nutzung vollkommen unerheblich, diese diente ja nur dem Zweck eine niedrigere Private Steuerlast des Firmenwagens zahlen zu können als mit der 1% Methode und das gekritzle des Fahrtenbuchs zu verhindern.

Bezüglich deines Einwandes der KG:

Dass die KG keine juristische Person ist, ist mir bewusst. Im Artikel ging es ja auch darum dass der Gesellschafter an seine eigene Firma vermietet.

Somit muss die Firma an die er vermietet ja eine juristische Person sein, sonst würde er ja schlichtweg an sich selbst vermieten.

Da ich jedoch weder Gesellschafter noch Kommandist bin, ist doch vollkommen unerheblich ob es sich um eine KG oder eine GmbH handelt, der Fall dass an sich selbst vermietet wird kann ja nicht eintreten, da ich kein Teil der KG bin.

Gib gerne eine Rückmeldung was du darüber denkst, das sind meine Gedanken dazu.
Vielen Dank!

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Mungukun  03.07.2024, 20:46
@xxBirdyTV
Der Artikel beschäftigt sich ja mit einem Modell, dass die 1% Regel oder das Fahrtenbuch, 2 Dinge die ja dazu da sind die Private Nutzung des Firmenwagens zu versteuern verhindern! soll.

Man braucht das ja nicht verhindern, weil nämlich die Privatperson auf dem privaten Teil der Kosten für die private Nutzung von seinem Privatvermögen sitzen bleibt. Die GmbH kann eben nicht 100% der Kosten tragen. Im Fall in dem Artikel mit der Aufteilung 90:10 trägt der Gesellschafter 10% der Kosten privat von seinem Konto (und nicht dem Konto der GmbH).

Statt "nur" die private Nutzung wieder dem Gewinn hinzuzurechnen, wie es der Fall ist, wenn das Auto zu 100% als Betriebsausgaben angesetzt wird, wird hier einfach der Betriebsausgabenabzug von vornherein verringert. Nur durch diesen verringerten Betriebsausgabenabzug umgeht man die Hinzurechnung der Privatnutzung.

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Ganz so einfach ist es nicht. Bei Firmenwagen, die nicht von Angestellten genutzt werden, muss die betriebliche Nutzung überwiegen. D. h. das Fahrzeug muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.

Im Falle eines Gesellschafters, der Gewinnanteile erhält, ist der Firmenwagen eine verdeckte Gewinnausschüttung und wird natürlich auch versteuert.


xxBirdyTV 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 17:04

Fungiert nicht genau aus diesem Grund die 1% Versteuerung?

Hier wird ja exakt der „Geldwerte Vorteil“ den der Dienstwagen dem Gesellschafter Privat gäbe versteuert.

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