Steuerfreibetrag nach §3 Nr26 EStG ab 2024 für pflegende Personen?
Nach o.g. Gesetz können Personen, die die Pflege von behinderten Menschen im Rahmen der Verhinderungspflege ausüben, bis zu 3000€ steuerfrei beziehen.
Nun wurde das sog. Entlastungsbudget ab 01.01.2024 für Menschen <25 Jahre auf insgesamt 3.386 € erhöht.
Wenn dieser Betrag nun voll ausgeschöpft wird, da die Pflege stundenweise von einer Ersatz-Pflegekraft (nicht gewerbsmäßig) ausgeführt wird, müsste diese den dann versteuern?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn dieser Betrag nun voll ausgeschöpft wird, da die Pflege stundenweise von einer Ersatz-Pflegekraft (nicht gewerbsmäßig) ausgeführt wird, müsste diese den dann versteuern?
Ja muss sie für den übersteigenden Teil. Wenn das unbegrenzt steuerfrei wäre, hätte der Gesetzgeber nicht die 3.000 € nicht ins Gesetz geschrieben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
hm, § 3 Nr. 26 EStG trifft aber nur zu, wenn diese Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird.
Ansonsten ist § 3 Nr. 36 EStG maßgeblich.