Steuerfreibetrag nach §3 Nr26 EStG ab 2024 für pflegende Personen?

1 Antwort

Wenn dieser Betrag nun voll ausgeschöpft wird, da die Pflege stundenweise von einer Ersatz-Pflegekraft (nicht gewerbsmäßig) ausgeführt wird, müsste diese den dann versteuern?

Ja muss sie für den übersteigenden Teil. Wenn das unbegrenzt steuerfrei wäre, hätte der Gesetzgeber nicht die 3.000 € nicht ins Gesetz geschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

2strabag  01.07.2024, 09:35

hm, § 3 Nr. 26 EStG trifft aber nur zu, wenn diese Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird.

Ansonsten ist § 3 Nr. 36 EStG maßgeblich.

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