Steuererklärung Hotelkosten?
Hallo, wenn ich Beruflich an einen Ort fahren muss, dort eine Woche ins Hotel gehe und dann zurückfahre.
Ich dann die rechnung für das alles allerdings beim AG einreichen kann. Kann ich das trotzdem dann noch von der Steuer absetzen? Oder ist das dann damit erledigt sobald mit der AG für den Weg und das Hotel bezahlt?
4 Antworten
wenn dein Arbeitgeber die Fahrtkosten und Hotekosten erstattet, sind es keine Ausgaben mehr für dich. Wenn er nur einen Teil erstattet, kannst du den Differenzbeträg ansetzen.
Für Dienstreisen gibt es Verpflegungspauschalen, die du eventuell ansetzen könntest. Da muss du in die Tabelle schauen, die findest du bestimmt im Internet.
Ich dann die rechnung für das alles allerdings beim AG einreichen kann. Kann ich das trotzdem dann noch von der Steuer absetzen?
Nein.
Oder ist das dann damit erledigt sobald mit der AG für den Weg und das Hotel bezahlt?
Ja.
Mit der Bezahlung hast du ja keine Kosten am Ende gehabt. Somit kannst du logischerweise auch keine Werbungskosten geltend machen.
Nein, Beruflich veranlasste Reisen muss auch der AG bezahlen.
Natürlich kannst du es nicht absetzen.
wenn der Arbeitgeber die Kosten für auswärtige Verpflegung nicht oder nur teilweise übernimmt (zum Beispiel nur FrÜhstück) kannst du die Restaurantkosten geltend machen sofern du die Rechnungen aufbewahrst. Auch Einladung von Geschäftsfreunden oder Kunden ist steuerlich absetzbar.
Was ist mit Verplfegung?