Sternzeitung obwohl kein abo?

3 Antworten

meine Schwester meinte man müsste schauen, dass man das irgendwie Stopp wie diese dann ab nem gewissen Punkt Geld wollen.

Der Anbieter muss dir nachweisen, dass Du ein solches Abo abgeschlossen hast. Aber dafür gibt ja den altgedienten Spruch "im Recht sein und Recht bekommen ist ein Unterschied".

Ich würde denen schriftlich (Mail reicht) folgendes mitteilen:

  1. Deutlich erklären, dass Du kein Abo bestellt hast und eine vollständige Rückabwicklung wünscht.
  2. Umgehende Einstellung der Zusendung verlangen (mit Fristsetzung)
  3. Mitteilen dass Du die schon erhaltene Exemplare bis zwei(?) Wochen nach o. g. Frist zur Abholung bereithälst, andernfalls in deren Namen entsorgst und alle nach dieser Frist erhaltenen umgehend ebenso entsorgst.
  4. Die umgehende vollständige Löschung deiner Daten und die Nennung deren Datenquelle im Rahmen der DSGVO verlangen.
  5. Rückantwort einfordern (mit Fristsetzung).

Das Ganze höflich, aber bestimmt formulieren (z. B. kein "Würden Sie bitte ..." o. ä.)

Die Wortwahl ist teilweise wichtig. So ist z. B. eine Rückabwicklung was anderes als ein Rücktritt.

... und lasse dich nicht einschüchtern, falls die mit irgendwelchen abstrakten Nachweisen einen Online-Bestellung o. ä. kommen. Notfalls zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
diese dann ab nem gewissen Punkt Geld wollen.

Wollen kann man vieles - nur kriegen tut man's nicht immer. Und wenn zwischen dem Abo-Anbieter und Dir kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, können die Dir soviele Rechnungen schicken wie sie wollen: Du mußt nichts zahlen. Und wenn die Dir trotz Deines Einspruchs fröhlich weiter Heftchen schicken, ist das deren Problem...

Allerdings hätte ich den Einspruch in Briefform verfaßt und per Einwurfeinschreiben verschickt. Ist in solchen Fällen immer ratsamer.