Stellung zum Klagewiderspruch?

swisstime  16.08.2024, 18:19

Wer hat denn das Schreiben verfasst ? Ein Gericht ?

butterflydiamon 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 18:38

Ja genau, zuerst hatte ich widerspruch eingereicht , nun soll ich stellung beziehen auf den Klagewiderspruch ?

1 Antwort

Den Begriff Klagewiderspruch gibt es nicht.

Ich nehme an, gemeint ist Klageerwiderung, also die Erwiderung des Beklagten auf die Klage.

Hierzu kannst Du Stellung nehmen und insbesondere dem widersprechen, das Du für falsch hältst.


butterflydiamon 
Beitragsersteller
 16.08.2024, 18:54

Ach mein Fehler ! Natürlich steht dort Klageerwiderung. Danke für die hilfreiche Antwort. Sie scheinen sich in dem Bereich auszukennen deshalb hätte ich noch eine Frage : Das schreiben kam heute am 16. an , los geschickt wurde es am 06.08.2024. Im schreiben steht ich habe eine Frist von 2 Wochen ab zustellung, heisst dass ab dem Zeitpunkt wo ich es empfangen habe oder ab wann es los geschickt wurde ? Finde die Zeitspanne schon relativ groß bis es bei mir angekommen ist.

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swisstime  16.08.2024, 21:47
@butterflydiamon

Ab dem Zeitpunkt des Empfangs. Ich würde schreiben :

Zu Ihrem Schreiben v. 6.8.2024, bei mir eingegangen am 16.8.2024, nehme ich wie folgt Stellung :

"....."

Dann bist Du auf der sicheren Seite. LG

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