Stelle bereits intern vergeben?

6 Antworten

Es sind ja oft nicht nur die reinen Qualifikationen, die entscheiden. Vielleicht hat das Anschreiben nicht gefallen, du bist zu alt/jung, zu spät verfügbar, zu teuer, du hast zu viel/zu wenig Erfahrung, deine Nase hat nicht gefallen... Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zur Industriekauffrau 2007 - 2010

Offensichtlich schon.

Entweder wurde jemand anders genommen oder es wurde tatsächlich jemand Internes genommen.

Was völlig in Ordnung ist, nur muss man halt schauen, ob nicht jemand anders besser passt.

Wurde die Stelle ggf. schon intern vergeben, musste aber öffentlich ausgeschrieben werden?

Ziemlich unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Wenn intern ein Kandidat vorhanden ist, schreibt man idR auch nur intern aus und schreibt die dann freiwerdende Stelle extern aus.

War die Stelle befristet oder unbefristet ausgeschrieben?

Und du solltest die Anzahl der Bewerbungen im Verwaltungsbereich nicht unterschätzen.

Du hast den Bachelor, war er gefordert? Wenn nein, überqualifiziert. Dann kommen Noten, bisheriger Lebenslauf, passt das alles in den Betrieb, dann kommen Schwerbehindertenvertretung, AGG, Frauenquote. - das alles zusammen ergibt die Auswahl für die Vorstellungsgespräche.

Und dann gibt es im öffentlichen Dienst immer noch Vitamin B. In der Gemeindeverwaltung vermutlich noch mehr, wie im Landes/Bundesdienst.

Anfragen und ggf klagen.


qwertztztz 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 17:55

klagen ist möglich? :D (bzw. was bringt das?!?)

Die werden mir ja vermutlich wohl keinen Grund nennen bzw. den wahren Grund (Als Absage kam nur: Aufgrund der Vielzahl...)...

Halbammi  19.11.2019, 17:57
@qwertztztz

Es sollte reichen wenn man deine Bewerbung unberücksichtigt für das Auswahlverfahren in die Tonne geworfen hat. "rumklüngeln" ist verboten, daran muss sich eine Verwaltung halten. frag doch mal bei der entsprechenden Kommunalaufsicht nach, was die dazu sagen.

DerHans  19.11.2019, 17:57
@qwertztztz

Dann musst du selbst aber definitiv beweisen, dass du der BESSERE Kandidat warst. Das ist faktisch unmöglich, weil du ja deine Mitbewerber gar nicht kennst.

qwertztztz 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 17:59
@DerHans

Also die Ansprechpartner sind online einsehbar...da müsste dann ja bald jemand hinzukommen...

qwertztztz 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 18:02
@Halbammi

die stecken doch alle unter der gleichen Decke oder nicht? also die Kommunalaufsicht mit dem Unternehmen aus dem ÖD

emib5  19.11.2019, 18:03
@Halbammi

Es gibt aber kein Recht auf die Einladung zum Vorstellungsgespräch für jede evtl. geeignete Bewerbung.

Halbammi  22.11.2019, 10:12
@emib5

da wäre ich im öffentlichen Dienst nicht so ganz bei dir. So einfach kommen da die Leute nicht drumherum.

emib5  22.11.2019, 19:05
@Halbammi

Doch. Auch die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind selbstverständlich nicht verpflichtet alle Personen, die sich bewerben, auch immer zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.

Das würde alleine schon an praktischen Erwägungen scheitern. Wie willst Du sonst die Masse an Bewerbungsgespräche abwickeln?

Halbammi  22.11.2019, 21:13
@emib5

Das ist mir schon klar. HIer erfüllt aber offensichtlich jemand die Kriterien.

emib5  22.11.2019, 22:27
@Halbammi

Ja und?
Wenn es x weitere Bewerber(innen) gibt, die diese auch erfüllen und die auf dem Papier besser geeignet erscheinen, dann kommt man trotzdem nicht zum Zug.

So einen ähnlichen Fall hatten wir im Unternehmen auch kürzlich.

Auf die interne Ausschreibung hatte sich niemand beworben. Auf die öffentliche Ausschreibung gab es mehrere geeignete Bewerber, aber dann kam doch noch eine interne Bewerbung.
Und dann wurde (auch auf Drängen des Betriebsrats) allen externen Bewerbern abgesagt.


qwertztztz 
Beitragsersteller
 19.11.2019, 18:01

und die interne Bewerbung war besser im Vergleich zu allen externen?

Rubezahl2000  19.11.2019, 18:07
@qwertztztz

Nein, im Gegenteil!
Die Bewerbungen gingen auch über meinen Tisch. Ich fand mehrere der externen Bewerber geeigneter als den internen Bewerber.
Aber der Betriebsrat hat sich durchgesetzt - steht halt in der Betriebsvereinbarung, dass interne Bewerber zu bevorzugen sind.
Da hätten wir schon nachweisen müssen, dass der interne Bewerber völlig ungeeignet ist für die Stelle.
Und das wäre schon ziemlich fies und unkollegial, einem Kollegen zu bescheinigen, dass er quasi "unfähig" ist ;-)