Steht mir Kindergeld zu?

2 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn Du dich ausbildungssuchend meldest, dann musst Du es auch tatsächlich sein und das bist Du nicht, wenn Du nach der Geburt erst einmal in Mutterschutz bist und danach dein Studium nicht weiter machst, sondern in Elternzeit gehst.

Demnach besteht dann auch erst einmal kein Anspruch mehr auf Kindergeld für dich.

Du bekommst dann doch Kindergeld für das Kind und Elterngeld für dich.

Reicht das Einkommen nicht aus, kann man einen evtl.vorrangigen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit prüfen.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner und für den Kinderzuschlag auch das Merkblatt für Kinderzuschlag, darin findest Du auch Beispiele und alles sehr gut erklärt.

Sonst bliebe nur Bürgergeld vom Jobcenter als Aufstockung, auch dafür findest Du kostenlose Rechner im Internet.


isomatte  10.09.2023, 14:39

Danke dir für deinen Stern !

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Nur ausbildungssuchend melden ist nicht genug, man muß nachweisbar ausbildungssuchend sein.