Steht mir Kindergeld zu?
Hallo,
ich werde dieses Jahr 24 Jahre alt und mache zurzeit ein Fernstudium. Ich habe ein Kind und das zweite ist nächsten Monat auch schon auf dem weg, wir ziehen auch noch um und ich habe so viel anderes noch zutun das ich mich dazu entschlossen habe mein Studium erstmal abzubrechen. Jetzt wollte ich aber gerne wissen …bis jetzt bekam ich Kindergeld ,musste aber davon die Studiengebühren zahlen. Wenn ich jetzt mich bei der Familienkasse als Ausbildungssuchende melde ,würde ich dann weiterhin Kindergeld bekommen? Wir sind gerade auf jeden Cent angewiesen deshalb wäre mir das sehr wichtig.Als Ausbildungssuchende bekommt man doch Kindergeld oder? Kennt sich da jemand aus?
Danke an alle hilfreichen Antworten
2 Antworten
Wenn Du dich ausbildungssuchend meldest, dann musst Du es auch tatsächlich sein und das bist Du nicht, wenn Du nach der Geburt erst einmal in Mutterschutz bist und danach dein Studium nicht weiter machst, sondern in Elternzeit gehst.
Demnach besteht dann auch erst einmal kein Anspruch mehr auf Kindergeld für dich.
Du bekommst dann doch Kindergeld für das Kind und Elterngeld für dich.
Reicht das Einkommen nicht aus, kann man einen evtl.vorrangigen Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit prüfen.
Im Internet findest Du kostenlose Rechner und für den Kinderzuschlag auch das Merkblatt für Kinderzuschlag, darin findest Du auch Beispiele und alles sehr gut erklärt.
Sonst bliebe nur Bürgergeld vom Jobcenter als Aufstockung, auch dafür findest Du kostenlose Rechner im Internet.
Nur ausbildungssuchend melden ist nicht genug, man muß nachweisbar ausbildungssuchend sein.