Staubsaugerroboter fällt die Treppe runter, Kundenservice sagt ich sei schuld?
Guten Morgen, ich habe mir vor einer Woche einen Staubsaugerroboter gekauft (für 500 Euro) also nicht sooo günstig, neues Modell etc. In der Beschreibung stand, dass er (natürlich) Treppen erkennt und ich habe zusätzlich in der App angegeben, dass wir Treppen haben. Er ist bei der dritten Nutzung in der obersten Etage die Treppen runter gefallen und war direkt kaputt, hat gerattert und halt nicht mehr funktioniert. Jetzt sagt der Kundenservice von Otto folgendes:
gerne erläutere ich Dir, welche Schäden die Gewährleistung umfasst.
Alle Defekte, die aufgrund von Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler auftreten, werden von der Gewährleistung abgedeckt.
Schäden, wie z.B. ein Displaybruch / allgemeine Beschädigungen, Verschleiß oder Wasserschaden und Schäden die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind, sowie Fall-/Sturzschäden, werden nicht von der Gewährleistung umfasst.
Der von Dir beschriebene Fehler fällt demnach nicht unter die Gewährleistung.
Die Kosten, die bei einer Reparatur anfallen, sind in diesem Fall von Dir zu tragen.
Gerne können wir das Gerät für Dich zu einem zuständigen Service-Center einsenden und einen Kostenvoranschlag anfordern. Die Bearbeitungsgebühr, für die Einsendung und Anforderung des KVA, beläuft sich auf ca. 30-50€.
da ich den Staubsauger schon retourniert habe und natürlich nicht dafür verantwortlich bin oder ihn unsachgemäß bedient habe, nehme ich das erstmal nicht ernst, dennoch: ich bin doch im Recht, oder nicht? Ich hab mich ja nicht falsch verhalten.
4 Antworten
Du musst denen schreiben, dass der Staubsauger die zugesicherte Eigenschaft hatte, Treppen zu erkennen und er die Treppe nicht erkannt hat.
Und du deshalb Rechte geltend machst.
Da der Ist-Zustand des Produktes vom zugesicherten Soll-Zustand abweicht.
Dran bleiben, schriftlich machen und nicht abwimmeln lassen. Er soll Treppen erkennen, hat er aber nicht gemacht. In so einem Servicecenter arbeitet ja nicht ausschließlich die Creme de la Creme. Ich würde zunächst mal den Teamleiter dieses Mitarbeiters anschreiben. Ruhig mit Nachdruck.
Anscheinend funktioniert der Staubsauger nicht so, wie vom Hersteller angegeben. Insofern wäre das ein Garantiefall für den Hersteller und keine Gewährleistung für den Händler. Die Gewährleistung hat damit nichts zu tun und wenn du den Händler auf die Gewährleistung ansprachst, hast du ihn auf die falsche Spur gesetzt.
Die Gewährleistung hat damit nichts zu tun
Was du "Gewährleistung" nennst, heißt richtig Sachmängelhaftung. Ein technisches Gerät, das nicht so funktioniert, wie es laut Beschreibung funktionieren soll, hat eindeutig einen Sachmangel. Dafür haftet der Verkäufer.
Oder anders gesagt: du liegst falsch, aber sowas von.
Ja, aber du hast auch das Recht, das abzuklären und wenn du das Gerät schon aus der Hand gabst, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es komplizierter wird, weil irgendjemand in Aktionismus verfällt.
Kannst dich vielleicht direkt an den Hersteller wenden, falls nichts draus wird, kannst du schlecht Rückmeldungen zurücklassen
Ich glaube, ein schlechter Algorithmus des Gerätes fällt nicht in die von dir genannten Punkte, die abgedeckt werden.
Gut, dennoch habe ich ja in dem Fall das Recht, das Gerät zurück zu senden.