Standard Garantie bei Tamron Objektiven?
Wie lang nach Kauf werden grundsätzlich alle Produktions-, Fertigungs- und Materialfehler behoben?
4 Antworten
Hallo
es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Und maximal 60 Tage nach Kauf per Online Anmeldung bzw postalischer Einreichung des Garantiescheins auf Euroware (nicht CH) gibt es 5 Jahre Tamron Garantie, bei SP Optiken teilweise auch 6 und 7 Jahre.
Aber die Garantie deckt nicht Verschleiss, Stoss/Fall/Bruch, Misshandlung, Wasserschäden, Überspannung,, also Fremdeinwirkung.
Justage macht Tamron nur auf der mit der Optik registrierten Kamera (aber dann auch mehrmals)
Und es gibt kein Anspruch auf Reparatur, Tamron schickt Ersatzware/Refurbs
meines wissens gibt es eine gesetzliche gewährleistung von 2 jahren lt. BGB §438. art und umfang der gewährleistung sind dort geregelt.
darüber hinausgehende freiwillige herstellergarantien, z.b. 3 jahre oder mehr, sind, wenn sie im kaufvertrag mit drin stehen ebenfalls bindend.
Standard = 2 Jahre
Erweiterte Garantie = 5 Jahre, ist aber an Bedingungen geknüpft.
Bitte beachten Sie, dass die verlängerte Garantie nur für in der Europäischen Union (EU) ansässige Endverbraucher zur Verfügung steht und das Objektiv bei einem Händler in der EU gekauft sein muss. Sie gilt nicht für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz.
Zudem ist die erweiterte Garantie nur für Erstkäufer bestimmt und daher nicht übertragbar.
Die Bedingungen für fünf Jahre Garantie sind:
- Sie haben das Objektiv nach dem 01.09.2008 gekauft.
- Sie sind Endverbraucher und in der Europäischen Union oder in einem der folgenden Länder ansässig: Andorra, Gibraltar, Island, Norwegen, Türkei, Ukraine, UK oder Serbien.
- Sie registrieren sich innerhalb von 2 Monaten nach dem Kauf.
- Sie haben das Objektiv von einem in der Europäischen Union oder einem der folgenden Länder ansässigen Händler gekauft: Andorra, Gibraltar, Island, Norwegen, Türkei, Ukraine, UK oder Serbien.
- Sie sind Erstkäufer (die Garantie ist nicht übertragbar).
- Es handelt sich um ein neues Objektiv, welches legal und offiziell in die EU oder in eines der folgenden Länder importiert wurde: Andorra, Gibraltar, Island, Norwegen, Türkei, Ukraine oder Serbien.
Zwei Jahre. Teilweise sogar länger, auf Kulanz