Stafford Boxer Mix in Sachsen/Leipzig ?
Ich möchte mir in einiger Zeit ein Stafford Boxer Mix zu legen, im Internet steht das ein reinrassiger Stafford als so genannter Listenhund gehört. Meine Frage ist nun ob ein Mix eben so mit Wesenstest und allen geführt werden muss. Danke im voraus
4 Antworten
Hallo,
wenn du das Hundegesetz von Sachsen aufmerksam liest, wirst du feststellen, dass nicht nur besagte Rassen zu den "Listenhunden" gehören, sondern auch deren Kreuzungen (mit anderen Hunden).
Also auch der Stafford-Boxer-Mix fällt unter dieses Gesetz.
in dem Link steht alles geschrieben. Ansonsten wird Dich auch Deine Gemeinde beraten!
Die Auflagen gelten immer für die entsprechenden Listenhunde und deren Mixe.
Tu dir, und vor allem dem Hund, den Gefallen und informier dich VOR der Anschaffung AUSFÜHRLICH über alle Auflagen. Ansonsten landet der Hund ganz schnell im Tierheim.
Auch Mixe gehören dazu.
Auch hoffe ich du willst den Hund nicht von privat kaufen, denn auch das ist verboten.
Für Mischlinge gibt es keine Züchter. In einigen Bundesländern darf man Listenhunde nur über den Tierschutz erwerben.
Nein.
Du darfst Listenhunde in den meisten Bundesländern (so auch in Sachsen) nur aus dem Tierheim beziehen.
Züchten und der Kauf von Züchtern oder privat ist illegal.
Echt? Also muss ich mir den auch richtig bei einem professionellen Züchter kaufen.