Sportvereinbeiträge nicht abgebucht

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Auch Vereinsbeiträge unterliegen der "regelmäßigen Verjährung" (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beträgt daher 3 Jahre und beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB).

Wenn also der Anspruch im Jahre 2011 entstanden ist, dann verjährt er mit Ablauf des Jahres 2014.

vereine sind generelll auf die Hilfe von ehrenamtlichen Helfern angewiesen und leben von Spenden. Ich bin mir nicht sicher ob man da so kleinkariert denken soll und nciht einfach mal freundlich und ehrlich und sozialkomptent nachfragt, ob es vergessen wurde.....ich weiß, das will keiner hören/lesen


Mamoal 
Beitragsersteller
 08.06.2012, 19:59

Naja dann werd ich mal so sozial sein und mich mal melden aber wenn die Deppen so dumm sind und das erst nach 1 Jahr noch immer nicht merken . Ist ein großer Verein. Bin übrigens nicht die einzige. Freundin hat mal 2 Jahre nicht bezahlt und hat keiner gemerkt. Gibt es da denn echt keine Frist ?

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tapri  08.06.2012, 20:12
@Mamoal

bestimmt. Ich denke mal das steht in der Satzung/den Statuten

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bankchef  08.06.2012, 19:49

nööö seh ich haargenau so!

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