Spät abend noch sachen verbrennen im garten erlaubt?

1 Antwort

Ob und mit welchen Auflagen Feuer in eurer Gemeinde erlaubt sind kann dir rechtssicher nur das Ordnungsamt deiner Gemeinde sagen.

Egal ob zulässig oder nicht, ihr als Feuerwehr seit nur für Schadenfeuer zuständig, nicht für Nutzfeuer. Wenn ihr also alarmiert werdet ist es in aller Regel ohnehin ein Fehlalarm. Mit ein Grund warum Feuer im Freien heutzutage fast überall verboten sind.

Bei genehmigten Feuern gibt es eine Reihe von Auflagen, hinsichtlich Größe, Abstände zu Gebäuden oder Wälder, Wetterbedingungen u.a. Von Beschränkungen die Uhrzeit betreffend habe ich bis auf eine Ausnahme noch nichts gehört. Und die Beschränkung betraf Brauchtumsfeuer die bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe (heute Waldbrandgefahrenstufe) nicht vor einer bestimmten Uhrzeit angebrannt werden durften. Für private Feuer aber irrelevant da die dann ohnehin nicht mehr erlaubt sind.

PS: Du solltest dich dringend noch mal mit deinem Ausbilder aus der Grundausbildung zusammen setzen und ein wenig Stoff nachholen.