Sozialstunden 50 std schon fertig?

4 Antworten

In dem Schreiben / Urteil steht doch sicherlich, was Du machen must, wenn Du fertig bist. Bist Du ja eigentlich, 41 + 9 = 50. Sieh in Deinen Unterlagen nach.

Die Ableistung von Sozialstunden wird vom Gericht oder auch der Staatsanwaltschaft angeordnet. Die Aufgabe der Zuweisung einer entsprechenden Stelle ist Aufgabe der Jugendgerichtshilfe. Die zugewiesene (oder auch ausgesuchte) gemeinnützige Einrichtung ist verpflichtet, die geleisteten Sozialstunden der Jugendgerichtshilfe mitzuteilen. Ist dort - wie in diesem Fall - die Summe erreicht, teilt dies die Jugendgerichtshilfe der Staatsanwaltschaft mit (die dann das Verfahren ohne Beteiligung des Gerichtes einstellen kann) oder dem Gericht, damit dies einen Nachweis über die geleisteten Sozialstunden hat. Du selbst brauchst es dem Gericht nicht mitteilen.

Bitte wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten bzw. an das zuständige Gericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Die Entzündung wird ja nicht wochenlang dauern, danach geht es weiter.


Flybr 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 01:17

Nein nein meine das ich vor der Entzündung bei einer anderen Stelle war als ich jetzt bin. Und jetzt wo ich schon 41 std abgeleistet habe wollte ich fragen ob von der alten Stelle die 9std dazu gerechnet werden oder wo ich mich melden muss damit das passiert

0
Leestiger  18.07.2024, 01:20
@Flybr

Du hast eine Bescheinigung von der einen Stelle über 9 Stunden und eine Bescheinigung von der anderen Stelle über 41 Stunden!

Was ist denn dein verdammte Problem?

0