Sozialhilfe in Frankreich vom Bürgermeister genehmigen: wie hoch und welche Voraussetzungen?

Rotfuchs716  03.06.2024, 01:34

warst du mal in Frankreich berufstätig oder nur Privatier?

EstellaJ 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 21:47

Weder noch. Aber mein Onkel. Er zog von Menorca mit 55 Jahren nach Frankreich in ein kleines Dorf und lebt von seinem Ersparten (dort nie gearbeitet).

3 Antworten

Die Genehmigung ist nicht durch den Bürgermeister sondern durch den Präsidenten des Conseil Général. Ob du in einem kleinem Dorf lebst spielt da keine Rolle. Ein Kriterium dûrfte sein ob du zuvor in Frankreich berufstâtig gewesen bist (selbstständig oder angestellt). Die Höhe der Leistung beträgt derzeit maximal etwa 600 Euro monatlich bei Alleinstehenden und es gibt ûblicherweise eine Karenzfrist von drei Monaten ausser wenn Arbeitslosengeld ausgelaufen ist.

Wenn die Leistung bewilligt wird musst du dich danach mittelfristig durch eine Anstellung oder selbstständige Erwerbstätigkeit (eventuell subventioniert) integrieren. Die Höhe der Leistung ist nicht an die Lebenshaltungskosten gekoppelt und stellt schon vom Konzept her eher eine Ergänzung dar welche durch eigene Arbeit auzustocken ist.

Woher ich das weiß:Recherche

EstellaJ 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 21:42

Krankenversicherung und Mietzahlung müssten dann aus den 600 € finanziert werden? Diese Zahlung ist einheitlich und divergiert nicht regional, da das Leben in Paris teurer ist wie in einem bretonischen Dorf.

Es wäre demnach realisierbar als Deutscher nach Frankreich zu ziehen, dort aus eigenen Mitteln heraus zu leben ohne (!) jegliche Unterstützung und sich vor Ort um Arbeit zu bemühen. Sollte man nichts finden (je nach Arbeitsmarkt/ Ausbildung) dann darf man als Deutscher oder EU Bürger Sozialhilfe beantragen, aber man muss zuvor mindestens 3 Monate im Land eigenständig und unabhängig gelebt haben? Also vergleichbar mit Deutschland Bürgergeld? Wo ist dann der Unterschied? Dass man Bürgergeld ohne Karenzzeit erhält?

Woher hast du diese Infos? Hier im unteren Bereich hat ein andere User etwas divergierendes gepostet.

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Rotfuchs716  04.06.2024, 21:58
@EstellaJ

Du kriegst bei RSA die Krankenversicherung gratis. Aber die Miete ist durch Wohngeld nur teilweise abgeckt meistens wobei du mit ungefähr 200 Euro rechnen kannst. Im ländlichem Raum musst du mit Miete von ca 300 Euro für eine kleine Wohnung rechnen. Wie ich schrieb sind die Leistungen in Frankreich eher zur Ergänzung als zum gesamten Lebensunterhalt gedacht. Vor allem Lebensmittel sind in Frankreich sehr teuer und wenn du nichts arbeitest kannst du kaum überleben. Auch Stromkosten und Heizkosten müsstest du bis auf eine kleine Beihilfe einmal im Jahr selber zahlen!

Ich hab die Infos aus eigener Erfahrung da ich früher in Frankreich gearbeitet hatte und nach einer Weile der Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgebraucht war. Stellensuche in Frankreich dauert meist sehr lange. Der RSA Betrag ist unabhängig vom Wohnort jedoch ist das Wohngeld je nach Region mehr oder weniger. Wenn du dich selbstständig machst kannst du eventuell eine kleine zusâtzliche Unterstützung bekommen (waren früher in Lothringen um die 1000 Euro als Starthilfe).

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EstellaJ 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 22:05
@Rotfuchs716

Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Sozialhilfe per se wäre aber, dass man mindestens (!!!) 3 Monate besser länger schon vor Ort lebt.

Wäre es möglich als Deutscher einfach nach Frankreich zu ziehen und umgehend schon Sozialhilfe zu beantragen - so wie es glaube ich bei Bürgergeld für Nicht-Deutsche geht (ich kenne mich da nicht aus).

Wohngeld dürfte man on top beantragen, nur wenn man arbeitet aber unter einem bestimmten Satz liegt?

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Rotfuchs716  04.06.2024, 22:20
@EstellaJ

Du kannst wohl nicht von Deutschland aus nach Frankreich ziehen nur um dort Leistungen zu beziehen! Aber: Falls du bei der Arbeitsagentur im regulärem Leistungsbezug (d.h;. Arbeitslosengeld 1) bist kannst du bis zu 3 Monate zur Stellensuche in ein anderes EU Land (oder die Schweiz) und dann vor Ort deine Arbeitslosengeld-Leistung beziehen. Allerdings kommt RSA ja garnicht in Betracht wenn du bei der Arbeitsagentur noch Recht auf Arbeitslosengeld hast!

RSA wird man dir höchstwahrscheinlich nur bewilligen wenn du zuvor in Frankreich gearbeitet hast oder selbstständig warst oder noch bist und nicht genug erwirtschaftest. Die Karenzfrist von drei Monaten zählt ab Ende des letzten Beschäftigungsverhältnisses. Nur nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes hättest du ohne diese Wartezeit Leistungsansprüche. Wohngeld gibt es sowohl für RSA Empfänger als auch für Geringverdiener. Letztere müssen dies gesondert beantragen. Wenn du Antrag auf RSA stellst bearbeitet die Sozialpädagogin gleichzeitig den Wohngeldantrag. Für weitere Auskünfte solltest du dich an die örtlich zuständige Sozialpädagogin (assistante sociale) oder an die CAF (Caisse d'allocations familiales) wenden welche die Leistungen auszahlt nach Bewilligung.

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Der Bürgermeister mit einem Gremium kann das befürworten, vorausgesetzt man hat sich um eine Arbeitsstelle bemüht.


EstellaJ 
Beitragsersteller
 13.03.2024, 18:51

Das wäre aber letztlich wirklich von der Entscheidung des Bügermeister/ Gremium abhängig? Wenn man mit dem Bürgermeister aufgrund persönlicher Differenzen kein gutes Verhältnis hat, könnte das dann sogar zum Nachteil werden?

Was muss man nachweisen (Bewerbungen)?

Welches Summe bekäme man? Auch Geld für die Miete?

Gilt dies nur für kleine Gemeinden oder auch Städte ab 30 000 Einwohner?

All dies wäre bei Sozialhilfe der Fall. Wenn man gearbeitet hat bekäme man ganz reguläres Arbeitslosengeld und wenn man z.B. aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig ist bekäme man reguläres Krankengeld - Krankengeld und Arbeitslosengeld sind dann unabhängig von Gremium/ Bürgermeister?

Wie werden Menschen in Frankreich angesehen die nicht arbeiten? Als Schmarotzer oder werden sie eher bemitleidet?

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Rotfuchs716  03.06.2024, 15:06
@EstellaJ

siehe hierzu meiinen Beitrag oben. Das Revenu de Solidarité Active ist grundsätzlilch nur als Ergänzungsleistung konzipiert. Wer keinen Job findet muss sich mittelfristig selbstständig machen und wird dann solange weiter, abhängig vom Verdienst, unterstützt bis er von dem Umsatz leben kann (keine feste Zeitgrenze wie in D). Miete wird nicht voll übernommen, aber bei RSA ist zusätzlich Anspruch auf Wohngeld. Wer Wohneigentum hat bekommt etwas mehr RSA, aber keine Beihilfe für Nebenkosten.

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Rotfuchs716  03.06.2024, 15:07
@ymarc

Wer Leistungen bezieht muss bei Pôle Emploi registriert sein und dies jeden Monat bestätigen. Bemühungen um Arbeit werden überprüft.

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