Soziale Aufwendungen in der KLR?
Hallo,
ich sitze gerade an einer Ergebnistabelle für bwl und bin über das Konto "soziale Aufwendungen" gestolpert. Darüber stehen die Konten Gehälter und Löhne.
Prinzipiell gehören die sozialen Aufwendungen ja zu den Gehältern, aber sind sie wirklich Kosten, die in der KLR mit einberechnet werden? Würden sie dem Betriebszweck dienen, indem sie zu den Gehältern gehören, wären es ja eindeutig Kosten.
Allerdings zielt die Klr doch darauf ab, ohne solche gesetzlichen Vorlagen zu rechnen und deswegen könnten die soz. Aufwendungen theoretisch doch auch als neutrale Aufwendungen eingeschrieben werden, oder?
LG
2 Antworten
Die Sozielabgaben zählen zu den Lohn-Nebenkosten und beeinflussen den Produktpreis dadurch, dass sie die Lohnkosten erhöhen.
Daher müssen diese auch mitberücksichtigt werden.
Das sind Personalkosten, die so in die Kostenrechnung uebernommen werden.
Du rechnest zwar ohne gesetzliche Vorgaben; aber deine Kostenrechnung sollte schon einen Sinn ergeben.