Sonderfahrerlaubnis ab 17?
Hallo, ich habe jeden Tag einen Schulweg von 33 Kilometern. Das entspricht einer Auto Fahrt von ca. 30 Minuten, aber ich bin 2 Stunden unterwegs wenn ich mit Bus und Bahn fahren muss. Jetzt gibt es ja eine Sonderfahrerlaubnis mit der man mit 17 Jahren und dem Führerschein B diese Strecke dann mit Auto fahren darf. Ich wollte daher fragen ob sich jemand grundsätzlich damit auskennt und wo ich mich melden muss um eventuell diese Sonderregelung zu erhalten.
3 Antworten
Vielleicht hilft dir nachfolgender Artikel:
Du musst die Sondergenehmigung bei deiner Kreis- oder Stadtverwaltung beantragen. Dort bekommst du normalerweise auch eine Liste über die benötigten Unterlagen.
Nein du bekommst die Regelung nicht. Diese Regelung gibt es seit weit über 20 Jahren. Da du die Möglichkeit hast die Schule mit den öffentlichen zu erreichen fällst du aus dieser Geschichte raus.
Hast du keine Chance. Die Fahrzeit mir den Öffentlichen ist dabei völlig nebensächlich.
Da er 33 Kilometer Anfahrtsweg hat und der jeweils zwei Stunden dauert, fällt er da nicht unbedingt raus, sofern er nachweisen kann, dass sich diese zwei Stunden nicht verkürzen lassen.