Sollte man das Transsexuellengesetz ändern?


22.02.2021, 16:37

Achja und man könnte dieses Gesetz auch missbrauchen indem man beispielsweise sein Geschlecht offiziell ändern lässt um durch eine Quote an einen job ui kommen oder um nach einer Verurteilung ins Frauengefängnis zu konnen

Das Ergebnis basiert auf 63 Abstimmungen

Nein, es soll bleiben wie es ist 51%
Ja, es soll geändert werden 37%
Ich bin mir nicht sicher 10%
Andere Antwort 3%

12 Antworten

Ja, es soll geändert werden

Ich schließe mich PmMeYourCactus, UserMod Light an - es ist unlogisch, Gutachten zu benötigen, wenn man schon in Therapie ist und diese Person bestätigen kann, dass man Trans* ist.

Was aus meiner Sicht hier am ehesten merkwürdig ist, ist dass die Hormontherapie schon durch allein den Therapeuten bewilligt werden kann. Wieso sollte man jemandem erlauben, über die psychische Wirksamkeit von hormonellen Eingriffen zu urteilen, aber dann nicht über die der bloßen Änderung von Texten?

Aus meiner Sicht sollte ein Schreiben des Therapeuten genügen - und das ohne Zusatzkosten - beziehungsweise das eines einzelnen Gutachters, wenn man nicht in Therapie ist/war.

Natürlich könnte man versuchen, die Geschlechtseintragsänderung für bessere Berufschancen zu missbrauchen, aber wer wird schon eine gesetzlich weibliche Person einstellen, die "weiterhin" biologisch und stereotypisch männlich aussieht und keine Anstalten macht, das Erstere zu verändern (denn das würden die meisten nur machen, wenn sie trans sind)? Es wäre, denke ich, offensichtlich, wenn jemand die Eintragsänderung für Vorteile missbraucht.


Reinkanation 
Beitragsersteller
 26.09.2021, 22:34

Das Problem ist dass man in Therapie es ja nur mit einem Therapeuten zutun hatt und der kann sich irren

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loadingInfo  27.09.2021, 18:28
@Reinkanation

Ich bezweifle, dass ein Therapeut, mit dem man über Monate gesprochen hat, dem man wahrscheinlich inzwischen vertraut und dem man in gewisser Weise sein Herz ausgeschüttet hat, schlechter beurteilen kann, ob eine Namens- und Personenstandsänderung gut für das psychische Wohlbefinden wäre, als zwei Gutachter, die man ein- bis wahrscheinlich maximal dreimal trifft.

Die Änderung der Einträge ist außerdem anders als die meisten körperlichen Eingriffe nicht irreversibel, von daher ist es auch gar nicht so schlimm, wenn man diese später bereut (wobei auch hier nicht gewiss ist, ob das allein die Schuld des Therapeuten bzw. Gutachters wäre!). Ich halte es für unnötig, sich für ein (außer für das Wohlbefinden) so banalen Vorhaben ganzen zwei Gutachten unterziehen zu müssen, gerade wenn die Gutachter sich aufgrund der mangelnden Zeit wirklich so häufig auf Stereotypen beschränken, wie man in Erzählungen und Texten von Anti-TSG-Parteien bzw. -Organisationen lesen kann.

Daher denke ich, dass es keinen wirklichen Vorteil bringt, zwei Gutachten zu benötigen.

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Ja, es soll geändert werden

Zu diesem Thema kenne ich ehrlich gesagt zwei Arten von Meinungen:

Jede einzelne Transperson, die ich kenne, ist für eine Änderung.

Leute, die dagegen sind, haben bemerkenswert oft entweder keine Ahnung, was das TSG beinhaltet, wie Transidentität funktioniert, oder beides, meinen aber trotzdem immer, dass sie das ganze besser verstehen als Betroffene und Experten.

Von Experte loadingInfo bestätigt
Ja, es soll geändert werden

Also das 1 Jahr „Bedenkzeit“ wäre mir jetzt nicht bekannt. Grundsätzlich soll seit 3 Jahren der innere Wunsch bestehen als das andere Geschlecht zu leben und dann werden im Verlauf zwei Gutachten angefordert.

Aber zurück zum Thema. Bei den Gutachter:innen handelt es sich in der Regel um zwei bis dato unbekannte Gutachter:innen, die den Klient:in noch nicht kennen. Hier wird dann ein, zwei Stündchen gequatscht. Da soll mir mal einer erklären, wie ein Gutachter:in basierend auf dieser kurzen Zeit eine solch bedeutende Entscheidung treffen kann? Durch diesen kurzen Zeitrahmen kommt es auch nicht selten dazu, dass anhand von Geschlechterstereotypen gearbeitet wird. Ich kenne aus Erzählungen, dass eine Transfrau schief angeguckt wurde, weshalb sie denn kein Kleid tragen würde, wenn sie doch eine Frau sein möchte, und dass Transmänner nach Bier trinken und Fußball gefragt werden. Leider machen viele auch immer wieder Erfahrungen mit übergriffigen Fragen zum Thema Sexualität - auch U18 Jährige - die eigentlich wenig aussagekräftige sind.

Ein weiteres Argument wären die Kosten für diese Gutachten, denn auf diesen bleibt der Antragsteller:in sitzen - und das ist nicht gerade wenig Geld.

Viele trans* Personen sind ohnehin bereits in psychotherapeutischer Begleitung, bei einem Therapeut:in, bei denen viele schon monatelang vorstellig sind. Meines Erachtens nach wäre dieser deutlich besser befähigt, ein Schreiben für das Amtsgericht anzufertigen.

Meiner Meinung nach würde ein Schreiben vom begleitenden Therapeuten oder ein einzelnes Gutachten ausreichen.


Reinkanation 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 16:39

Es geht aufjedenfall besser als wenn jeder einfach nach Lust und Laune sein Geschlecht ändern kann

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Honigbiene53  22.02.2021, 18:32
@Reinkanation

Niemand ändert sein Geschlecht nach Lust und Laune. Das Gesetz betrifft Trans Menschen, und diese leiden oft Jahre lang an Gender- und Bodydsphoria, weil sie im falschen Körper sind. Falls du denkst, dass Transmenschen ihr Geschlecht ändern, weil sie gerade dazu Lust haben, dann solltest du nochmal drüber nachdenken. Transmenschen müssen vieles erleiden und es ist lächerlich, wenn Menschen denken, dass Transmenschen das aus "Spass" oder so machen.

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Reinkanation 
Beitragsersteller
 22.02.2021, 19:36
@Honigbiene53

Ja, aber es wird garantiert Menschen geben die dies Missbrauchen. Das ist in Ländern mit vergleichbaren Gesetzen ja bereits passiert

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marlynator  28.09.2021, 05:42
@Reinkanation

Sorry, aber das ist ein extrem feiges Argument.

Wieso sollte jeder das machen? Das ergibt keinen Sinn…

Willst du dir medizinisch aus Spaß dein Geschlecht angleichen lassen?

Würdest du das einfach aus Bock machen?

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Ja, es soll geändert werden

Teilweise stimme ich dir zu.

Aber es sollte kein Geld mehr kosten, seinen Vornamen und Personenstand ändern zu können. Derzeit muss man dafür vor gericht und entsprechend die Gerichtskosten zahlen. Eine Namensänderung für einen Transsexuellen ist etwas das richtig und notwendig für denjenigen ist. Kein Kosumgut, oder irgendetwas für das man Geld zahlen sollte. Ich verstehe nicht, warum eine Namensänderung vor Gericht geschehen muss.

An sich bin ich aber auch der Meinung, dass es nicht "einfach so" möglich sein sollte, seinen Vornamen und Personenstand zu ändern. Gutachten sind da sinnvoll. Oder irgendein anderer Nachweis, beispielsweise dass man bereits in Hormontherapie ist usw.

Ich würde nein sagen da wenn der Prozess vereinfacht wird manche Menschen möglicherweise leichtfertig Entscheidungen treffen die sie irgendwann betreuen werden

Wenn es um Operationen geht, stimme ich dir da vollkommen zu. Aber ein paar Buchstaben in der Geburtsurkunde ist nichts, dass irreversiblen Schaden hinterlassen kann.

Ja, es soll geändert werden

In absolut allen Punkten. Vor allem müssen die Regelungen zum Abstammungsrecht und Schutz vor Misgendering/Deadnaming mit rein, wie es im Gesetzesentwurf der Grünen der Fall war.

Begutachtungspflicht muss darüber hinaus auch entfallen, eine einfache Erklärung beim zuständigen Standesamt genügt vollkommen. Und es müssen alle Geschlechter rechtlich abgesichert sein, sprich, auch entsprechend in den Papieren vermerkt werden.