Sollte jeder Mensch ein Recht auf Sterbehilfe haben?
Ein Mann möchte Sterbehilfe beantragen, er ist weder physisch noch psychisch erkrankt, hat diesen Wunsch aber schon seit einigen Jahren und lässt sich von Familie und Ärzten nicht umstimmen. Hat er eurer Meinung nach das Recht, selber über seinen Tod zu entscheiden (ohne sich dabei brutal selbst umbringen zu müssen, z.B. Hochhaus, Zug, Überdosis Tabletten usw.) ?
Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen
13 Antworten
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Und das ohne wenn und aber - von daher ist es gut, dass heute beide Entwürfe zur Sterbehilfe gescheitert sind, man muss das nicht zwingend einschränkend regeln.
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Nein, ist sie nicht, die Richtlinie heißt Menschenwürde und steht im Grundgesetz, genau das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt - gewisse Einschränkungen sind möglich, aber eben keineswegs zwingend.
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Wenn ein Mensch nicht das Recht auf die Beendigung seines Lebens hat, dann besitzt er sein Leben auch nicht und ist somit nicht frei.
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Die Frage ist, ob er selber oder die Gesellschaft die Verantwortung für dieses Recht übernimmt. Deine Aussage wird bei der Frage bereits als implizite Prämisse mitgeliefert.
Recht auf Selbstmord (was du ansprichst)
Recht auf Hilfeleistung beim Selbstmord
Recht auf Inanspruchnahme von Hilfeleistung beim Selbstmord (was die Frage anspricht)
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Der Mensch wird ungefragt und ohne selbst entscheiden zu können, gezeugt und geboren und ist dann sein gesamtes Leben lang selbst dafür verantwortlich, wie er sein Leben führt. Da sollte ihm auch, wenn er dieses Leben nicht mehr führen will oder nicht mehr bereit ist, dieses weiter zu führen, selbstbestimmt erlaubt sein, es zu beenden.
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Mit welchen Kriterien entscheidet dieser Mensch den Wunsch nach Selbsttötung?
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So kann es nicht richtig sein, so funktioniert es nicht. Ich bin ein Fürsprecher der Selbsttötung, allerdings sollten bestimmte Kriterien erfüllt werden.
War Intensiv/Anästhesie Pfleger, habe länger auf einer Palliativstation gearbeitet, auch in der Hospitzhilfe.
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Ich finde schon, dass jeder für sich selbst entscheiden sollen darf. Wenn er auch nach langen Gesprächen weiterhin darauf beharrt, sich zu töten, dann soll man ihn lassen, wenn für ihn so gar keine Hoffnung auf Besserung mehr in Sicht ist. Bei jemandem, der bewusst gegen einen Baum rast oder vom Haus oder von der Brücke springt, heißt es dann, er habe schließlich keinen anderen Ausweg gewusst. Diese Leute tun es einfach. Aber sowie ein Mensch den Wunsch zur Selbsttötung äußert, soll er mit aller Gewalt am Leben erhalten werden, und zwar nur wieder, weil sich andere Menschen einmischen. Es ist sehr traurig, dass diese menschlichen Tragödien überhaupt in unserem Leben vorkommen, und ich mag mir nicht vorstellen, was du bei deiner Tätigkeit an Leid und Elend sehen und darauf reagieren musstest.
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Wenn er auch nach langen Gesprächen weiterhin darauf beharrt, sich zu töten, dann soll man ihn lassen, wenn für ihn so gar keine Hoffnung auf Besserung mehr in Sicht ist.
Dem stimme ich voll und ganz zu - bei schwer und schwerst erkrankten Menschen. Gespräche sind ein Kriterium die ich nötig und sehr wichtig finde. Und das muß in meinen Augen absolut verbindlich sein. Wenn ich Hilfe durch einen Dritten haben will, sollte für den Dritten (HA, Behandelnder Arzt im KH, Helfer) klar sein, was den Suicidant bewegt.
Meine eigentliche Antwort an RON88 bezog sich auf die Aussage, das der Mensch mit Selbsttötungsabsicht psychisch und physisch gesund sei.
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Natürlich nicht.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auf jeden Fall!
Eine großzügige, aber einschränkende Richlinie ist sehr wohl zwingend notwendig.