Sollte Fremdgehen juristisch bestraft werden?

Das Ergebnis basiert auf 32 Abstimmungen

Nein 84%
Ja 16%

11 Antworten

Nein

Nein, ganz bestimmt nicht. Das widerspräche auch dem Grundgesetz.

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Nein

Fremdgehen, also der sexuelle Kontakt mit einer anderen Person außerhalb einer bestehenden Partnerschaft oder Ehe, wird in den meisten modernen Rechtssystemen nicht als Straftat betrachtet und daher nicht juristisch bestraft. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  1. Privatsphäre und persönliche Freiheit: In vielen Ländern wird die Privatsphäre und die persönliche Freiheit hoch geschätzt. Das bedeutet, dass der Staat sich nicht in die intimen Angelegenheiten von Individuen einmischt, solange keine Gesetze gebrochen werden.
  2. Zivilrechtliche Konsequenzen: Obwohl Fremdgehen keine strafrechtlichen Konsequenzen hat, kann es zivilrechtliche Folgen haben, insbesondere im Familienrecht. In Scheidungsverfahren kann Untreue beispielsweise Einfluss auf die Entscheidungen über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung haben.
  3. Moralische und ethische Fragen: Fremdgehen wird oft als moralisches oder ethisches Problem betrachtet, das innerhalb der Beziehung gelöst werden sollte, anstatt durch das Rechtssystem.
  4. Historische Entwicklung: In der Vergangenheit gab es in einigen Kulturen und Rechtssystemen Strafen für Ehebruch. Diese wurden jedoch in vielen modernen Gesellschaften abgeschafft, da sie als veraltet und ungerecht angesehen wurden.

Insgesamt wird Fremdgehen in den meisten modernen Gesellschaften als eine persönliche Angelegenheit betrachtet, die nicht durch das Strafrecht geregelt werden sollte.

Danke Chat Gpt

LG


Dirndlschneider  08.06.2024, 20:32

Da hat der Chattie mal sowas von recht!

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Nein

Nein. Grundsätzlich ist jeder frei seine Frau oder seinen Mann zu betrügen, aber man sollte dann wenn es zur Scheidung kommt wegen unloyalem verhalten Anspruch auf Unterhalt ablehnen.

Nein

Das wäre absurd, auch wenn es verwerflich und feige ist, jemanden etwas vorzuspielen.

Das ist Privatsache und die Konsequenzen sollten in der Familie/Beziehung vernünftig gehandelt werden !

Nein

Ne das wäre ja ein Witz. Wenn fremdgehen eine Straftat darstellen sollte . Eher dann einen partner Vertrag und bei Verletzung des Vertrages in Form von fremdgehen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zahlen.