Sollte es wieder solche Strafen für Fremdgeher geben?

9 Antworten

Hi

ich bin der Meinung dass sowas auf gar keinen Fall als Strafe angewendet werden sollte. Das wiederspricht jedlichen Menschenrechten oder der Menschenwürde. Außerdem gibt es Menschen die so Realitätsfern sind das Sachen wie mit dem anderen Geschlecht zu reden oder gar nach der Trennung mit anderen Menschen eine Beziehung einzugehen als Fremdgehen betrachten.

Lg

Nein, wir leben nicht mehr im Mittelalter.

Nein. Dann bräuchtest du alleine im Deutschland ca. 20 Mio. Holzkisten. Klima und (Regen)-Wald kannst du dann vergessen. 😂🤣😭


SchakKlusoh  08.07.2024, 10:15

Genau, Umweltschutz geht vor Ehebetrug.

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Nein, da fremdgehen jeder anders definiert, bei manchen fängt es schon an wenn der Partner mit dem anderen Geschlecht redet und bei anderen wenn es zum Küssen/sex kommt.

Nein, sowas sollte generell nicht rechtlich bestraft werden


SchakKlusoh  08.07.2024, 10:14

Selber Fremdgeher?

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kaorichan  08.07.2024, 10:35
@SchakKlusoh

Nein, bin noch nie Fremd gegangen, aber in private Beziehungen sollte der Staat sich nicht einmischen so lange keine Straftat vorliegt.

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SchakKlusoh  08.07.2024, 10:37
@kaorichan

Das tut die Regierung doch schon mit der Ehe. Die Ehe ist Privatangelegenheit, aber man unterschreibt einen Vertrag, den die Regierung vorschreibt und jederzeit ändern kann.

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kaorichan  08.07.2024, 21:58
@SchakKlusoh

Die Eheschließungserklärung ist kein Vertrag mit dem Staat. Sie erklären dem Staat damit lediglich, dass sie die Ehe schließen wollen.

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SchakKlusoh  09.07.2024, 08:48
@kaorichan

Es ist ein Vertrag zwischen den Eheleuten. Der Staat legt die Vertragsbedingungen fest und kann sie (leider) jederzeit ändern.

https://kanzleigoering.de/recht/ehe.html

https://www.meinefamilie.at/blog/die-ehe-ein-eigenartiger-vertrag

Die Ehe gründet diese Rechte und Pflichten auf eine Art Vertrag, wobei der Inhalt dieser Willenserklärung sowie die Art und Weise ihres Zustandekommens von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft abhängen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehe#Grundlegende_Funktionen

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kaorichan  09.07.2024, 13:54
@SchakKlusoh

Die haben damit nicht die Ehe verändert sondern lediglich für weitere Personen geöffnet

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SchakKlusoh  09.07.2024, 18:44
@kaorichan

Sie haben die Vertragsbedingungen geändert.

Das war ein Beispiel. Weitere findest du im Namensrecht, im Familienverfahrensgesetz usw.

Bei der Heirat schließt man einen Vertrag. Lies die Links!

https://kanzleigoering.de/recht/ehe.html

https://www.meinefamilie.at/blog/die-ehe-ein-eigenartiger-vertrag

Die Ehe gründet diese Rechte und Pflichten auf eine Art Vertrag, wobei der Inhalt dieser Willenserklärung sowie die Art und Weise ihres Zustandekommens von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft abhängen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehe#Grundlegende_Funktionen

Ist es sooo schwer zu sagen: "Okay, du hast recht."?

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kaorichan  09.07.2024, 21:06
@SchakKlusoh
Ist es sooo schwer zu sagen: "Okay, du hast recht

Dann würde ich ja Lügen.

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kaorichan  09.07.2024, 23:19
@SchakKlusoh

Nein. Immer wieder den gleichen Link zu Posten macht es nicht besser

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SchakKlusoh  10.07.2024, 11:27
@kaorichan

Richtig und der Staat legt in Gesetzen fest, welche Rahmenbedingungen für Schließung und Auflösung gelten.

Danke.

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kaorichan  10.07.2024, 11:58
@SchakKlusoh

Der Staat legt einen Teil der Bedingungen fest wie auch bei so ziemlich jedem anderen Vertrag. Die Umsetzung ist aber dem Ehepaar selbst überlassen

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SchakKlusoh  10.07.2024, 23:37
@kaorichan

Danke, daß du ENDLICH zugibst, daß es ein Vertrag ist.

Es ist eben nicht ein Vertrag wie "so ziemlich jedem anderen".

Auch bei der Umsetzung mischt sich der Staat ein.

Bsp. 1: Früher war der eheliche Verkehr ein Recht, heute gibt es die Vergewaltigung in der Ehe.

Bsp. 2: Der Staat schreibt vor, unter welchen Bedingungen der Vertrag beendet werden kann und wer wem wie weiterhin verpflichtet ist.

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kaorichan  11.07.2024, 00:05
@SchakKlusoh

ich habe nicht bestritten, dass es ein Vertrag ist,vsonsern, dass es ein Vertrag mit dem Staat ist.

Bsp. 2: Der Staat schreibt vor, unter welchen Bedingungen der Vertrag beendet werden kann und wer wem wie weiterhin verpflichtet ist.

Das macht der Staat bei den meisten Verträgen.

Bsp. 1: Früher war der eheliche Verkehr ein Recht, heute gibt es die Vergewaltigung in der Ehe.

Das stimmt so nicht ganz. Das Recht besteht immernoch, es darf nur nicht unter Zwang eingefordert werden. Das liegt auch nicht daran, dass der Staat etwas an den Gesetzen zur Ehe geändert hat, sondern am Gesetz zur Vergewaltigung

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SchakKlusoh  11.07.2024, 00:24
@kaorichan
Das macht der Staat bei den meisten Verträgen.

Hast du Beispiele?

Das stimmt so nicht ganz

Auch wenn es nicht ganz stimmt, so belegt es doch, daß der Staat sich in den Vertrags-INHALT einmischt.

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kaorichan  11.07.2024, 00:56
@SchakKlusoh
Hast du Beispiele?

Arbeitsverträge, Mietverträge, Kaufverträge usw. Folgen alle den Regeln des Staates. Der Staat legt fest wann und wie man einen Kaufvertrag oder Mietvertrag beenden kann.

Auch wenn es nicht ganz stimmt, so belegt es doch, daß der Staat sich in den Vertrags-INHALT einmischt.

Genau das belegt es eben nicht. Denn der Staat hat am Vertragsinhakt nichts geändert.

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SchakKlusoh  11.07.2024, 08:49
@kaorichan
Denn der Staat hat am Vertragsinhakt nichts geändert.

Doch, hat er.

Bsp. 1: Früher war der eheliche Verkehr ein Recht, heute gibt es die Vergewaltigung in der Ehe.

Bsp. 2: Der Staat schreibt vor, unter welchen Bedingungen der Vertrag beendet werden kann und wer wem wie weiterhin verpflichtet ist. Unterhalt, Alimente, Zerrüttungsprinzip, Umgangsrecht mit Kindern usw.

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kaorichan  11.07.2024, 10:48
@SchakKlusoh
Bsp. 1: Früher war der eheliche Verkehr ein Recht, heute gibt es die Vergewaltigung in der Ehe.

Es ist immernoch ein Recht. Seinen. Ehepartner zum Sex zu zwingen war aber schon immer verboten, nur halt es früher als Nötigung und jetzt an Vergewaltigung

Warum postest du immer wieder das gleiche. Wir hatten genau diese Beispiele doch schon. Sind das deine einzigen "Argumente"

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SchakKlusoh  11.07.2024, 22:21
@kaorichan

Schön daß wird das geklärt haben.

Das tut die Regierung doch schon mit der Ehe. Die Ehe ist Privatangelegenheit, aber man unterschreibt einen Vertrag, den die Regierung vorschreibt und jederzeit ändern kann.

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kaorichan  12.07.2024, 10:06
@SchakKlusoh

Da du ja keine neuen Argumente mehr vorbringen kannst Klinke ich mich aus dieser Diskussion aus

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SchakKlusoh  12.07.2024, 23:08
@kaorichan

Da du endlich eingestanden hast, daß meine Behauptung von vor 4 Tagen korrekt und belegt ist, ist eine weitere Dsiksussion auch nicht nötig.

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kaorichan  13.07.2024, 00:32
@SchakKlusoh

Das habe ich nie getan, aber bilde es dir ruhig ein, darin bist du ja sehr erfahren

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SchakKlusoh  13.07.2024, 09:26
@kaorichan

Du hast sehr wohl vor 2 Tagen und 9 Stunden eingestanden, daß es ein Vertrag ist und du hast auch vor 2 Tagen und 8 Stunden, daß der Staat Vertragsinhalte vorschreibt.

Belege für Beides habe ich genannt.

https://kanzleigoering.de/recht/ehe.html

https://www.meinefamilie.at/blog/die-ehe-ein-eigenartiger-vertrag

Die Ehe gründet diese Rechte und Pflichten auf eine Art Vertrag, wobei der Inhalt dieser Willenserklärung sowie die Art und Weise ihres Zustandekommens von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft abhängen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehe#Grundlegende_Funktionen

Du kannst ihnen nicht widersprechen. Du kannst sie nur ignorieren.

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kaorichan  13.07.2024, 09:35
@SchakKlusoh

Das habe ich nicht getan, aber Leaeverständnis ist wohl nicht so deine Stärke.

Schönen Tag noch

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SchakKlusoh  14.07.2024, 09:07
@kaorichan

Auch wenn man von seinen eigenen Worten widerlegt wird ....

Da mußt du nicht weinen.

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kaorichan  14.07.2024, 10:06
@SchakKlusoh

Es ist schon wirklich faszinierend wie du immer nur das siehst was du möchstest und alles andere komplett ausblendest

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SchakKlusoh  14.07.2024, 23:02
@kaorichan

Möchtest Du "ich habe nicht bestritten, dass es ein Vertrag ist" zurücknehmen?

Möchtest Du "Denn der Staat hat am Vertragsinhakt nichts geändert." zurücknemen?

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kaorichan  15.07.2024, 00:42
@SchakKlusoh

Ich möchte, dass du meine Antworten komplett liest und nicht einfach relevante Worte oder Formulierungen ignorierst.

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SchakKlusoh  15.07.2024, 09:05
@kaorichan

Ich habe ALLE deine Antworten KOMPLETT gelesen. NIRGENDWO hast du ein gültiges Argument gegen meine Behauptung.

Das wirksame Zustandekommen einer Ehe hat rechtliche Folgen für die Ehegatten. Faktisch handelt es sich bei der Ehe um einen Vertrag auf Lebenszeit, der gegenseitige Rechte und Pflichten entstehen lässt.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/4-ehe-d-zivilrechtliche-folgen-einer-wirksamen-ehe_idesk_PI17574_HI11568554.html

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