Sollte es wieder solche Strafen für Fremdgeher geben?
9 Antworten
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Hi
ich bin der Meinung dass sowas auf gar keinen Fall als Strafe angewendet werden sollte. Das wiederspricht jedlichen Menschenrechten oder der Menschenwürde. Außerdem gibt es Menschen die so Realitätsfern sind das Sachen wie mit dem anderen Geschlecht zu reden oder gar nach der Trennung mit anderen Menschen eine Beziehung einzugehen als Fremdgehen betrachten.
Lg
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Nein, wir leben nicht mehr im Mittelalter.
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Nein. Dann bräuchtest du alleine im Deutschland ca. 20 Mio. Holzkisten. Klima und (Regen)-Wald kannst du dann vergessen. 😂🤣😭
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Nein, da fremdgehen jeder anders definiert, bei manchen fängt es schon an wenn der Partner mit dem anderen Geschlecht redet und bei anderen wenn es zum Küssen/sex kommt.
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Nein, sowas sollte generell nicht rechtlich bestraft werden
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Nein, bin noch nie Fremd gegangen, aber in private Beziehungen sollte der Staat sich nicht einmischen so lange keine Straftat vorliegt.
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Das tut die Regierung doch schon mit der Ehe. Die Ehe ist Privatangelegenheit, aber man unterschreibt einen Vertrag, den die Regierung vorschreibt und jederzeit ändern kann.
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Bei der Heiratszeremonie muß man ein Dokument unterschreiben. Dieses Dokument ist ein Vertrag. Es gibt einem Rechte und legt einem Pflichten auf. Der Beamte sagt das aber nicht, weil die Vertragsbedingungen in Gesetzen stehen.
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Die Eheschließungserklärung ist kein Vertrag mit dem Staat. Sie erklären dem Staat damit lediglich, dass sie die Ehe schließen wollen.
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Es ist ein Vertrag zwischen den Eheleuten. Der Staat legt die Vertragsbedingungen fest und kann sie (leider) jederzeit ändern.
https://kanzleigoering.de/recht/ehe.html
https://www.meinefamilie.at/blog/die-ehe-ein-eigenartiger-vertrag
Die Ehe gründet diese Rechte und Pflichten auf eine Art Vertrag, wobei der Inhalt dieser Willenserklärung sowie die Art und Weise ihres Zustandekommens von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft abhängen.
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Der Staat kann nicht einfach so die Vertragsbedingungen verändern
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Für Änderungen reicht die einfache Mehrheit auch im deutschen Bundestag.
Zum Beispiel wurde das 2017 getan um die gleichgeschlechtliche Ehe abzusichern.
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Die haben damit nicht die Ehe verändert sondern lediglich für weitere Personen geöffnet
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Sie haben die Vertragsbedingungen geändert.
Das war ein Beispiel. Weitere findest du im Namensrecht, im Familienverfahrensgesetz usw.
Bei der Heirat schließt man einen Vertrag. Lies die Links!
https://kanzleigoering.de/recht/ehe.html
https://www.meinefamilie.at/blog/die-ehe-ein-eigenartiger-vertrag
Die Ehe gründet diese Rechte und Pflichten auf eine Art Vertrag, wobei der Inhalt dieser Willenserklärung sowie die Art und Weise ihres Zustandekommens von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft abhängen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehe#Grundlegende_Funktionen
Ist es sooo schwer zu sagen: "Okay, du hast recht."?
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Nein. Immer wieder den gleichen Link zu Posten macht es nicht besser
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Da steht "privatrechtlicher Vertrag zwischen den beiden Partnern"
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Richtig und der Staat legt in Gesetzen fest, welche Rahmenbedingungen für Schließung und Auflösung gelten.
Danke.
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Der Staat legt einen Teil der Bedingungen fest wie auch bei so ziemlich jedem anderen Vertrag. Die Umsetzung ist aber dem Ehepaar selbst überlassen
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Danke, daß du ENDLICH zugibst, daß es ein Vertrag ist.
Es ist eben nicht ein Vertrag wie "so ziemlich jedem anderen".
Auch bei der Umsetzung mischt sich der Staat ein.
Bsp. 1: Früher war der eheliche Verkehr ein Recht, heute gibt es die Vergewaltigung in der Ehe.
Bsp. 2: Der Staat schreibt vor, unter welchen Bedingungen der Vertrag beendet werden kann und wer wem wie weiterhin verpflichtet ist.
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ich habe nicht bestritten, dass es ein Vertrag ist,vsonsern, dass es ein Vertrag mit dem Staat ist.
Bsp. 2: Der Staat schreibt vor, unter welchen Bedingungen der Vertrag beendet werden kann und wer wem wie weiterhin verpflichtet ist.
Das macht der Staat bei den meisten Verträgen.
Bsp. 1: Früher war der eheliche Verkehr ein Recht, heute gibt es die Vergewaltigung in der Ehe.
Das stimmt so nicht ganz. Das Recht besteht immernoch, es darf nur nicht unter Zwang eingefordert werden. Das liegt auch nicht daran, dass der Staat etwas an den Gesetzen zur Ehe geändert hat, sondern am Gesetz zur Vergewaltigung
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Das macht der Staat bei den meisten Verträgen.
Hast du Beispiele?
Das stimmt so nicht ganz
Auch wenn es nicht ganz stimmt, so belegt es doch, daß der Staat sich in den Vertrags-INHALT einmischt.
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Hast du Beispiele?
Arbeitsverträge, Mietverträge, Kaufverträge usw. Folgen alle den Regeln des Staates. Der Staat legt fest wann und wie man einen Kaufvertrag oder Mietvertrag beenden kann.
Auch wenn es nicht ganz stimmt, so belegt es doch, daß der Staat sich in den Vertrags-INHALT einmischt.
Genau das belegt es eben nicht. Denn der Staat hat am Vertragsinhakt nichts geändert.
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Denn der Staat hat am Vertragsinhakt nichts geändert.
Doch, hat er.
Bsp. 1: Früher war der eheliche Verkehr ein Recht, heute gibt es die Vergewaltigung in der Ehe.
Bsp. 2: Der Staat schreibt vor, unter welchen Bedingungen der Vertrag beendet werden kann und wer wem wie weiterhin verpflichtet ist. Unterhalt, Alimente, Zerrüttungsprinzip, Umgangsrecht mit Kindern usw.
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Bsp. 1: Früher war der eheliche Verkehr ein Recht, heute gibt es die Vergewaltigung in der Ehe.
Es ist immernoch ein Recht. Seinen. Ehepartner zum Sex zu zwingen war aber schon immer verboten, nur halt es früher als Nötigung und jetzt an Vergewaltigung
Warum postest du immer wieder das gleiche. Wir hatten genau diese Beispiele doch schon. Sind das deine einzigen "Argumente"
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Schön daß wird das geklärt haben.
Das tut die Regierung doch schon mit der Ehe. Die Ehe ist Privatangelegenheit, aber man unterschreibt einen Vertrag, den die Regierung vorschreibt und jederzeit ändern kann.
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Da du ja keine neuen Argumente mehr vorbringen kannst Klinke ich mich aus dieser Diskussion aus
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Da du endlich eingestanden hast, daß meine Behauptung von vor 4 Tagen korrekt und belegt ist, ist eine weitere Dsiksussion auch nicht nötig.
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Das habe ich nie getan, aber bilde es dir ruhig ein, darin bist du ja sehr erfahren
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Du hast sehr wohl vor 2 Tagen und 9 Stunden eingestanden, daß es ein Vertrag ist und du hast auch vor 2 Tagen und 8 Stunden, daß der Staat Vertragsinhalte vorschreibt.
Belege für Beides habe ich genannt.
https://kanzleigoering.de/recht/ehe.html
https://www.meinefamilie.at/blog/die-ehe-ein-eigenartiger-vertrag
Die Ehe gründet diese Rechte und Pflichten auf eine Art Vertrag, wobei der Inhalt dieser Willenserklärung sowie die Art und Weise ihres Zustandekommens von der jeweiligen Kultur und Gesellschaft abhängen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehe#Grundlegende_Funktionen
Du kannst ihnen nicht widersprechen. Du kannst sie nur ignorieren.
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Das habe ich nicht getan, aber Leaeverständnis ist wohl nicht so deine Stärke.
Schönen Tag noch
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kaorichanvor 2 Tagen, 9 Stunden
ich habe nicht bestritten, dass es ein Vertrag ist
kaorichanvor 2 Tagen, 9 Stunden
.... Denn der Staat hat am Vertragsinhakt nichts geändert.
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Es ist schon wirklich faszinierend wie du immer nur das siehst was du möchstest und alles andere komplett ausblendest
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Möchtest Du "ich habe nicht bestritten, dass es ein Vertrag ist" zurücknehmen?
Möchtest Du "Denn der Staat hat am Vertragsinhakt nichts geändert." zurücknemen?
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Ich möchte, dass du meine Antworten komplett liest und nicht einfach relevante Worte oder Formulierungen ignorierst.
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Ich habe ALLE deine Antworten KOMPLETT gelesen. NIRGENDWO hast du ein gültiges Argument gegen meine Behauptung.
Das wirksame Zustandekommen einer Ehe hat rechtliche Folgen für die Ehegatten. Faktisch handelt es sich bei der Ehe um einen Vertrag auf Lebenszeit, der gegenseitige Rechte und Pflichten entstehen lässt.
Selber Fremdgeher?