Es gibt 3 Möglichkeiten wie man mit einer Eingliederungsvereinbarung umgehen kann/darf.
Grundsätzlich aber sollte man nicht gleich vor Ort unterschreiben sondern sich das ganze vor Ort erstmal durchlesen
1) Man kann unterschreiben
2) Man kann sagen "Nein"
3) Man kann sagen "Nein" und gleichzeitig ein paar "Verbesserungen einbringen (weniger Bewerbungen schreiben, Nachweispflicht ändern, Bewerbungskosten anpassen, gesundheitliche Gründe wie auch immer berücksichtigen, Gültigkeitsdauer etc.). Die Gründe sind ganz unterschiedlich und ich habe auch schon gute Eingliederungsvereinbarungen gesehen, wo nix von einer Bewerbungspflicht steht (also da würde ich nix ablehnen). Andererseits, wenn 30 Pflicht sind wäre ich nicht so zuvorkommend.
Grundsätzlich würde ich immer zu 3 raten, weil man dann bei einem evtl. Verwaltungsakt gute Gründe hat das ganze zu widersprechen (Eingliederungsvereinbarung soll lt. Gesetzgeber gleichberechtigt zwischen Jobcenter und "Kunden" abgeschlossen werden. Wenn das Jobcenter etwas vorlegt ohne Alternativen zu haben hat man gegen einen Verwaltungsakt bessere Chancen (wenn man nix macht hat man meistens keine Chance)..
Viel Erfolg