Smart TV im Zug transportieren?

2 Antworten

Aus den Beförderungsbedingenen der DB:

7.2
Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen, sofern für dieses in den dafür vorgesehenen Gepäckablagen ausreichend Platz vorhanden ist. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Die Traglast ist so unterzubringen, dass durch die konkrete Art der Unterbringung weder andere Reisende oder deren Sachen noch die Sicherheit des Betriebes gefährdet werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.

Es gibt also keine konkreten Größenvorgaben, es muß nur von einer Person getragen werden können und sicher verstaut werden könnnen. Wenn Du nicht gerade am Freitag oder Sonntag Nachmittag fährst, sollte es keine Probleme geben.

Hab mal von Leuten gehört die ganze Fahrräder mit dem Zug transportieren.