Sitzenbleiben mit 2 Fünfen in den Nebenfächern? (Berufskolleg, NRW)

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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs(Ausbildungsordnung Berufskolleg, APO BK) vom Mai 1999. § 10 Versetzung, Leistungsanforderungen

(1) Soweit in den besonderen Bestimmungen des Zweiten Teils (Anlagen A bis E) nichts anderes bestimmt ist, werden Schülerinnen oder Schüler nach Ablauf eines Schuljahres in die folgende Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wem sie die Leistungsanforderungen gemäß Absatz 2 erfüllen. Das Versetzungsverfahren richtet sich nach § 27 ASch0. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern findet § 27 Abs. 8 AScho keine Anwendung.

(2) Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, sind die Leistungsanforderungen einer Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt, wenn die Leistungen am Ende der besuchten Klasse oder Jahrgangsstufe in allen Fächern mindestens "ausreichend“ oder nur in einem Fach „mangelhaft“ sind.

(3) Die Versetzungskonferenz kann im Einzelfall bei der Versetzungsentscheidung von der festgelegten Regel abweichen, wem Minderleistungen auf besondere nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretende Umstände, zum Beispiel längere Krankheit, zurückzuführen sind und erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit und der Gesamtentwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klasse möglich ist.

§ 12 Nachprüfung bei Nichtversetzung, verfehltem Abschluss und abgeschlossenen Fächern

(1) Eine nichtversetzte Schülerin oder ein nichtversetzter Schüler kann eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden (§ 29 Abs. 1 ASch0). Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn im Falle der Verbesserung der Note in einem einzigen Fach von "mangelhaft" auf "ausreichend" die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll. Nach Maßgabe der Anlagen kann in bestimmten Fächern eine Nachprüfung ausgeschlossen werden.

Mein Rat: Versuche in einem der beiden Fächer noch schnell ein Referat oder eine Sonderleistung zu erbringen.

Tut mir Leid, ich weiß nicht, wie du die beiden 5en ausgleichen kannst. Vermutlich mit zwei Dreiern, die du ja auch durchaus hast. Allerdings würde ich mir an deiner Stelle Gedanken machen, ob du die Klasse wiederholen kannst. Deine Noten sind größtenteils ausreichend, was zwar nicht schlecht, aber eben "nur" ausreichend ist. Das kannst du im nächsten Jahr bestimmt noch besser :-) Außerdem hast du bestimmt wegen der Trennung bzw. Scheidung deiner Eltern eine ganze Menge Stress gehabt und es wird dir vielleicht schwer fallen, dem Unterricht der nächsten Klasse zu folgen, wenn du jetzt nicht mehr den direkten Anschluss hast.

du hast ja noch gesundheitswesen und recht ne 3 und in kunst/gestaltung ne 1 , da kannst du die zwei 5 jeweils mit einer 3 ausgleichen und kommst dann auf 4... als wenns so abläuft wie bei uns auf der schule, müssteste so durchkommen...

Ich lege dafür jetzt nicht die Hand in's Feuer, weil ich nicht weiß, wie das auf 'nem Berufskolleg geregelt ist, aber auf einem Gymnasium in NRW wärest du auf jeden Fall versetzt. Und eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass das auf 'nem Berufskolleg anders ist. ;)

kann man in sport und politik fünfer kriegen? DAS ist also wirklich ein talent ggg


BurningHeaven 
Beitragsersteller
 02.07.2010, 17:00

rechtfertigung ;D sport : konnte sehr oft nicht mitmachen weil ich am knöchel operiert worden bin, sportlehrer knallt mit trotz atest 'ne fünf rein ;) politik : da muss man die lehrerin kennen um das zu verstehen ...

kikkerl  02.07.2010, 17:09
@BurningHeaven

wenn du des öfteren operiert warst dann darf dein sportlehrer dir auch keine schlechte noten knallen. eigentlich darf er dir DANN gar keine noten geben. ich würde mich beim schuldirektor beschwerden

thema politik ist auch so ne sache: hättest du den politiklehrer mit irgendwas vollgelabert da politiklehrer regelrecht drauf stehen^^ hätte er dir bestimmt keine fünf gegeben ;-)