Sind die Rettungsdienste staatlich?

9 Antworten

Der Rettungsdienst an sich ist Ländersache. Die Länder beauftragen die Landkreise dazu einen Rettungsdienst aufzustellen und dieser wird dann entweder selbst Betrieben (bei vorhandensein einer Berufsfeuerwehr häufig durch diese) oder sie wird an andere Organisationen die dann im Auftrag von Stadt/Landkreis den Rettungsdienst betreiben. Natürlich gibt es auch Mischformen wo ein Teil abgegeben ist und ein anderer in der Hand des Trägers bleibt).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Brandmeister und Notfallsanitäter bei der Berufsfeuerwehr

Hi,

Sind die Rettungsdienste staatlich oder privat?

Die Antwort ist ein ganz klares es kommt drauf an.

Die Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH, MHD) sind gemeinnützige Vereine - das BRK hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Sonderstellung.

Es gibt auch kommunale Rettungsdienste, bei denen die Stadt/der Landkreis den Rettungsdienst selbst stellen - das wäre in dem Sinne "staatlich".

Führen Berufsfeuerwehren den Rettungsdienst durch, wäre das wie bei den kommunalen Rettungsdiensten.

Zudem gibt es auch noch weitere, private Anbieter im Rettungsdienst und Krankentransport, z.B. Falck.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Staatlich ist der Rettungsdienst eigentlich nur wenn Feuerwehr, Bundeswehr Rettung oder Bevölkerungsschutz drauf steht...

Die Bekannten wie DRK, ASB, Johaniter, aber auch kleinere wie Pro Medic oder eben die ADAC Luftrettung sind Private Unternehmen wobei da nicht der Gewinn im Vordergrund steht.

Meist ist der Rettungsdienst wie zb das DRK in einer Region als GmbH aufgestellt die Überregional eben zusammen gehören.

Dazu gibt es auch die Ortsverbände die als Verein aufgestellt sind und eben auch dem Überregionalen Unterstellt sind.

Der Landkreis schereibt im regelmäßigen Abständen oder bei bedarf eben die aufgabe des Rettungsdienstes aus also das sich Formen wie eben DRK, ASB usw bewerben können die dann eben jeh nachdem ob sie ausgewählt wurden die Aufgabe vom Rettungsdienst handeln in unserem Landkreis 4 Wachen DRK und 1 Wache Johaniter

Es gibt auch einige Landkreise die den Rettungsdienst selber stellen also das RD Personal beim Kreis angestellt ist der Kreis selber RTW's kauft und unterhält usw aber das ist eher die Ausnahme es ist eigentlich Preisgünstiger den RD in Private Hand zu geben.

Das geht so weit das die Meisten Leitstellen in der Umgebung vom DRK unterhalten werden usw

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

Hallo Noname2000000,

"den Rettungsdienst" gibt es in Deutschland so nicht.

Der Regelrettungsdienst wird, durch die Gesetze des Bundesländer geregelt, durch die Landkreise oder kreisfreien Städte aufgestellt.

Wie die Landkreise den Rettungsdienst dann aufstellen und organisieren, das können die tun und machen, wie sie wollen...

Bei uns hat der Landkreis beispielsweise bis vor einigen Jahren selbst den RD gestellt. D.h., der Kreis hat Rettungswachen gebaut, Rettungs- Notarzteinsatz- und Krankentransportwagen angeschafft und Rettungsassistenten und -sanitäter eingestellt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit haben sich dann mehrere Landkreise zusammen getan und eine "Rettungsdienst Kooperation" gegründet, die als gemeinnützige GmbH firmiert, deren Gesellschafter dann wiederum die angehörigen Landkreise sind. Es handelt sich dabei dann um ein Wirtschaftsunternehmen mit staatlichen Gesellschaftern - also ein staatliches Wirtschaftsunternehmen.

Dort, wo es Berufsfeuerwehren gibt, übernehmen diese oft auch den Rettungsdienst (also wieder staatlich).

Oder aber der Landkreis vergibt den Rettungsdienst an externe Unternehmen oder Organisationen. Das können wirtschaftliche Unternehmen sein oder eben auch die "bekannten" großen Hilfsorganisationen wie DRK, ASB, JUH etc. Die sind dann privat und nicht staatlich und in der Regel als Verein (e.V.) organisiert, wobei die einzelnen "Sparten" wie z.B. auch der Rettungsdienst dann wiederum oft als gGmbH firmieren, deren Gesellschafter dann der übergeordnete e.V. ist.

Wie gesagt gilt das für den Regelrettungsdienst.

Darüber hinaus gibt es dann ja auch noch unterstützende Einheiten, welche bei entsprechenden Lagen den Regelrettungsdienst unterstützen und ergänzen - Katastrophenschutzeinheiten, First Responder, Sanitäts- und Betreuungsgruppen, temporär besetzte RTW (Wochenende/Veranstaltungen) etc., die in aller Regel auch durch die großen HiOrgs (DRK, ASB, JUH, ...) gestellt werden. Das sind dann normalerweise e.V. (Ortsverbände).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Rotes Kreuz, Malteser, JUH und ASB sind gemeinnützige Vereine. Keine Wirtschaftsunternehmen. Es gibt aber auch private Rettungsdienstunternehmen, zB Falk.

Der Rettungsdienst an sich ist staatliche Aufgabe. Der Staat, zB als Landkreis, beauftragt dann (oft) bestimmte Organisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes.

Genauso kann der Staat durch die Feuerwehr als staatliche Organisation den Rettungsdienst auch selbst durchführen.

Die Art und Weise der Beauftragung ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.