Themenspecial 28. März 2023
Hassrede im Netz (mit Christian Solmecke)
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Sind Betreiber verpflichtet, Hasskommentare zu löschen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hassrede ist, wie ich der Antwort von Herrn Solmecke entnommen habe, zunächst einmal nur ein Begriff ohne juristische Relevanz.

Solange der Kommentar also nicht konkrete Straftatbestände, wie z. B. Volksverhetzung oder Beleidigung erfüllt, liegt das im Ermessen des Betreibers: er kann auch Richtlinien festlegen, in denen er Kommentare verbietet, die zwar ethisch bedenklich, aber noch nicht strafbar sind. Das fällt, soweit ich weiß unter das »Hausrecht« des Betreibers.

Sind die Kommentare dagegen strafbar, so könnte sich der Betreiber auch selbst strafbar machen, indem er sie auf seiner Plattform duldet und der Öffentlichkeit zugänglich macht (ich denke dabei an Beihilfe).

Das kommt darauf was man jeweils als Hassrede werten will.

Ist es Hassrede wenn man den so gen "Islam" als eine im Frühmittelalter stecken gebliebene misogyne Idiologe bezeichnet welche für sich Toleranz einfordert und gleichzeitig andere "Religionen", andere "Götter" nicht als gleichwertig toleriert und achtet ?

Ich meine nicht.

Moslems schon.

HugeGameArtGD 
Fragesteller
 28.03.2023, 15:05
Ist es Hassrede wenn man

Ok danke, mir ging es eher um das Medium als um die Botschaft.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jede der tausend teils sicheren Chatanwendungen überwacht wird.

Wenn ich einen Tor Service bereitstelle, kann ich auch nicht prüfen, ob über diesen gerade beleidigende Inhalte gesendet werden oder nicht.

1

Kettenrassel für HugeGameArtGD als Begrüßung !!!

.

1.

Ich bin mir sehr sicher, daß gut programmierte Messenger, die demokratisch sind, dir die Nachrichten auf jeden Fall bringen und wenn dir jemand nicht passt, dann musst du ihn halt selber sperren.

Das finde ich wirklich logisch und die einzige Möglichkeit die wirklich ohne Widersprüche sinnvoll ist.

Du kannst dann sogar so arbeiten, dass du alles sperrst und nacheinander nur erlaubst, wer dir schreibt.

2.

Bist du verpflichtet Hass Kommentare zu melden ?

Jetzt geht hier so die Richtung von deiner Frage ein bisschen gegen meine Antwort, aber das ist ja nicht schlimm. Ich würde sagen, du bist auf keinen Fall verpflichtet, so wie niemand verpflichtet ist, der einfach etwas aus dem Internet empfängt, das irgendwie zu melden, das macht man erstmal mit sich aus, solange man erwachsen ist, finde ich.

Also hier gilt auch wieder der Normalfall, dass sich alle an die Regeln der elektronischen Kommunikation halten und dass das alles planmäßig abläuft.

3. Mein Eigenes Fazit 👀

Hier komme ich aber direkt zum dritten Vers meiner Antwort.

Ich finde nämlich abgesehen von dem Recht etwas zu löschen, gibt es auch Hassreden gegen einen Nutzernamen XY 👉 und der Nutzer mit diesem Nutzernamen, entscheidet sich dafür, dass das für alle Ewigkeit gespeichert werden soll, weil es anonym verbreitet wurde 👈

und möchte es für alle Ewigkeit speichern und auch all seinen Freunden zeigen und allen Leuten mit denen er sie es im Internet verkehrt und das müsste man auch respektieren. Sonst verlangt man einfach von ihm/ihr, der/die sich korrekt verhalten hat und beleidigt worden ist, den ganzen Kram noch mal zu machen und gibt ja auch jemanden der beleidigt, letztendlich recht mit der Löschung...

Also zu einer Löschung gehört schon mal, dass jemand mit seiner richtigen Identität beleidigt worden ist ! Zum speichern nicht ! Ein anonymer Antrag reicht da einfach nicht aus. (Aber das ist jetzt nur mal meine Meinung)

Ich hoffe euch hier eine Anregung zu geben und schicke euch noch einen Gruß hinterher.

Schönen Gruß!

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung