SF Klasse „zurücklassen“?
Hallo alle Versicherungsexperten,
ich habe zu dieser Frage leider nichts im Netz gefunden.
Angenommen:
Person A hatte einen Unfall mit seinem Fahrzeug und wird nun der WG* in SF-Klasse M eingestuft.
Angenommen Person A wechselt für sein neues Auto die Versicherunggesellschaft, kann man dann bei der anderen Gesellschaft wieder in SF0 eingestuft werden?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
3 Antworten
Nein geht nicht! Du mußt die Übernahme eines Schadenverlauf angeben :-((
Sonst könnte ja jeder Versich.nehmer zu Ungunsten eines Versicherers die Prämie unterschlagen...
Das geht. Könnte aber schwierig werden ohne das Auto/Halter zu wechseln, weil bei einem Wechsel zum Ablauf auf jeden Fall die Frage nach der Vorversicherung kommt.
Wenn du die Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens drei Jahren besitzt, fängst du zumindest mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 an.
Und wenn ich den Führerschein nicht so lang besitze, kann ich dann trotzdem in SF0 bei einer anderen Versicherungsgesellschaft zulasse?
Ja. Wäre aber verrückt. Die Eltern wären vorteilhafter.
Hmm ja, ich hatte aber seit 2019 kein Fahrzeug mehr zugelassen, falls mir das „helfen“ sollte 😅